Die Kupferstadt Stolberg sucht Schöffinnen und Schöffen

Die Kupferstadt Stolberg sucht Schöffinnen und Schöffen

20.1.2023: Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Kupferstadt Stolberg insgesamt 78 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Eschweiler und Landgericht Aachen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Für das Schöffengericht in Jugendstrafsachen werden zusätzlich 50 Schöffen (jeweils 25 Frauen und Männer) gesucht. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Juristische Ausbildung oder Vorerfahrung ist nicht notwendig.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht und die o. a. persönlichen Voraussetzungen erfüllt bzw. keiner der genannten Ausschließungsgründe vorliegt. Kann sich bis zum 31.03.2023 für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bei der Stadtverwaltung Stolberg (Rhld.), Bürgerservice, Frau Jansen, Rathausstr. 11-13, Tel. 02402/13291, eMail: iris.jansen@stolberg.de, Besucheranschrift: Frankentalstr. 16, 52222 Stolberg (Rhld.) bewerben.

Interessierte für das Amt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen können sich bei der Stadtverwaltung Stolberg (Rhld.), Jugendamt, Herrn Dolfen, Rathaussstr. 11-13, Tel. 02402/13589, eMail: christian.dolfen@stolberg.de, Besucheranschrift: Rathausstr. 16 a, 52222 Stolberg (Rhld.) bewerben.

Ausführlichere Informationen und die Bewerbungsformulare gibt es auf der Homepage der Stadt Stolberg: www.stolberg.de


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