Aachen: Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten

Rat Aachen beschließt „Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten“

24.8.2023: Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Auch der Aachener Wohnungsmarkt ist von dieser Entwicklung betroffen. Insbesondere fehlt es an bezahlbarem Wohnraum für ältere Menschen, Studierende und Familien. Mit dem Ziel, mögliche Nachverdichtungspotenziale im Stadtgebiet optimal nutzbar zu machen, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 23. August 2023 beschlossen, das Sofortprogramm zum Ausbau ungenutzter Dachräume zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums als überarbeitetes „Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten“ im laufenden Jahr 2023 fortzuführen.

Ziel dieses Förderprogramms war bislang, durch eine mögliche Nutzung von noch nicht ausgebauten Dachgeschossen oder Aufstockungspotenzialen zur Wohnraumversorgung in Aachen beizutragen. Dabei wurde Eigentümerinnen ein Anreiz geboten, durch fachkundige Architektinnen die Möglichkeit zum Ausbau noch nicht genutzter Dachräume oder potenzieller Aufstockungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

Mit Blick auf eine nachhaltige und effiziente Raumnutzung für das Wohnen in verschiedenen Lebensphasen und Haushaltskonstellationen, auf Barrierefreiheit sowie eine Aufteilung der eigenen Immobilie in mehrere Wohneinheiten, wurde im Rat die vorliegende Förderung erweitert und eine Aufteilung in zwei Förderphasen vorgenommen. Damit soll die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung entsprechender Anpassungen von Bestandsimmobilien zur Generierung zusätzlicher Wohnraumoptionen gestärkt werden.

Gefördert werden demnach Erstberatungen durch Architektinnen, Statikerinnen, Gutachterinnen oder Bauingenieurinnen zur Abtrennung/Umgestaltung von zusätzlichem Wohneinheiten. Die Beratung kann dabei alle Gebäudeteile umfassen; auch Außenanlagen können im Hinblick auf die Generierung von zusätzlichen Eingangssituationen einbezogen werden.

Die Erstberatung wird pro Objekt mit einem maximalen Betrag von maximal 2.000 Euro bezuschusst. Mit Einreichung des Bauantrags ist eine weitere pauschale Förderung von 2.000 Euro möglich. Förderungsfähig sind ausschließlich Objekte innerhalb des Stadtgebietes Aachen.

Der Antrag auf Förderung ist an den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Service Wohnen zu richten. Generelle Fragen zum Förderprogramm beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration unter den Telefonnummern 0241 – 432 56401, -402 und/oder -445.


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Bild von Max Nüßler auf Pixabay


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