Die Stadt Aachen sucht Schöffinnen und Schöffen

Stadt Aachen sucht Schöff*innen für Erwachsenen- und Jugendstrafsachen

10.1.2023: In diesem Jahr finden die Wahlen für die Schöffinnen und Jugendschöffinnen zur Amtsperiode der Jahre 2024 bis 2028 statt. Dazu stellt jede Kommune eine Schöffenvorschlagsliste auf. Die Aachener Vorschlagsliste für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen muss durch den Rat der Stadt Aachen, die Liste für Jugendstrafsachen durch den Kinder- und Jugendausschuss genehmigt werden.

Schöffin beziehungsweise Schöffe kann werden, wer zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, zum Zeitpunkt der Wahl (2023) in Aachen wohnt sowie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Es darf auch kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig sein, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Wer sich für das Jugendschöffenamt interessiert, sollte darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Die Stadt Aachen sucht interessierte Bürgerinnen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Bewerbungen werden bis zum 17. März 2023 erbeten. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Aachen unter www.aachen.de/wahlen. Dort sind auch die Antragformulare für die Aufnahme in die beiden Vorschlagslisten hinterlegt. Fragen beantwortet der Bereich Wahlen telefonisch unter 432 1601 oder 1609, oder schriftlich per Mail an wahlen@mail.aachen.de. Informationen zum Bereich der Jugendschöffeninnen geben die Kolleg*innen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule telefonisch unter 432 45107 oder per Maijugendschoeffenwahl@mail.aachen.de.

Schöffinnen sind ehrenamtliche Richterinnen, die, ohne eine juristische Ausbildung zu haben, während einer gerichtlichen Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichterinnen wahrnehmen. Gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden die Schöffinnen über Schuld und Strafe einer bzw. eines Angeklagten. Die Beteiligung der ehrenamtlichen Laienrichterinnen in der Rechtsprechung ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates und soll das Vertrauen der Bürgerinnen in die Justiz stärken und zu einer lebensnahen Rechtsprechung beitragen. Die Schöff*innen erfüllen mithin eine verantwortungsvolle Aufgabe.


Die Stadt Aachen sucht Schöffinnen und Schöffen

  • Bewerbungen noch bis zum 16. April 2018 möglich
  • Schöffenämter für allgemeine Strafverfahren gegen Erwachsene sowie für Jungendstrafsachen
  • Wahl 2018 gilt für die Amtsperiode 2019 – 2023

14.3.2018: Die Stadt Aachen sucht Schöffinnen und Schöffen für Erwachsenen- und Jugendstrafsachen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 16. April 2018 zu bewerben. In diesem Jahr gewählte Schöffinnen und Schöffen werden für die Amtsperiode 2019 – 2023 eingesetzt.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Ausbildung, die mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und ‑richter über Schuld und Strafmaß von Angeklagten mitentscheiden. Diese Beteiligung ehrenamtlicher Laienrichterinnen und -richter in der Rechtsprechung ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Das Vertrauen in die Justiz soll dadurch gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung unterstützt werden. Gesucht werden Schöffinnen und Schöffen für allgemeine Strafverfahren gegen Erwachsene sowie sogenannte Jugendschöffinnen und -schöffen für Jugendstrafsachen.

Schöffin beziehungsweise Schöffe kann werden, wer zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht. Zum Zeitpunkt der Wahl, also 2018, muss die Person in Aachen wohnen und darf zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt gewesen sein. Es darf ihr weiterhin kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig sein, das zur Folge haben kann, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu verlieren.

Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Stadt Aachen unter www.aachen.de. Dort sind auch Antragsformulare für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagslisten hinterlegt. Telefonische Nachfragen können für das Schöffenamt in allgemeinen Erwachsenen-Strafverfahren beim städtischen Bereich Wahlen, Telefon Aachen 432 1601 oder 1609, bzw. per Mail über wahlen@mail.aachen.de, gestellt werden.

Infos zum Bereich des Jugendschöffenamts können unter der Telefonnummer 432 45 107 beim städtischen Fachbereich Kinder, Jugend und Schule oder per Mail an jugendschoeffenwahl@mail.aachen.de erfragt werden.

Einen entsprechenden Ratgeber findet man unter: https://www.anwalt.org/schoeffe/


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Foto: pixabay.com


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