Urteil: Luftreinhalteplan Aachen

Luftreinhaltung: Oberbürgermeister Philipp äußert sich zum Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen

Für die Stadt Aachen ist das heute (8. Juni) vom Verwaltungsgericht Aachen verkündete Urteil enttäuschend. Zwar hat das Gericht nicht unumstößlich vorgegeben, ein Dieselfahrverbot in den Katalog des fortzuschreibenden Luftreinhalteplans aufzunehmen. Die bei der Fortschreibung zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts und die aufgezeigten Rahmenbedingungen geben aber eindeutig diesen Weg vor. Letztlich wird es kaum möglich sein, die Wirksamkeit der von der Stadt Aachen bislang vorgeschlagenen und umzusetzenden Maßnahmen bis zu dem seitens des Gerichts gesetzten Termin in dem vorgegebenen Umfang nachzuweisen.

Oberbürgermeister Marcel Philipp in einer ersten Reaktion: „Wir teilen nach wie vor nicht die Auffassung, dass ein wie auch immer zu gestaltendes oder zu begrenzendes Dieselfahrverbot das verhältnismäßige Mittel zur Erreichung der erforderlichen Luftqualität ist.

„Unsere Maßnahmen haben unstreitig Wirkung entfaltet, und wir sind weiterhin davon überzeugt, dass dieses Maßnahmenpaket auch ohne ein Dieselfahrverbot zum Ziel führen würde, so der Oberbürgermeister weiter. „Wichtig ist festzuhalten: Wir fangen nicht jetzt erst an zu arbeiten. Wir haben auch nach dem beschlossenen Luftreinhalteplan 2015 die Hände nicht in den Schoß gelegt. Wir haben bereits über die im aktuellen Luftreinhalteplan verankerten Maßnahmen hinaus ein umfangreiches Bündel weiterer Maßnahmen erarbeitet, um das genannte Ziel schnellstmöglich, deutlich vor 2025, zu erreichen.

Philipp zu Fahrverboten: „Wir gehen im Gegensatz zu den von uns entwickelten Maßnahmen davon aus, dass streckenbezogene Fahrverbote in Aachen aufgrund der gewachsenen Stadtstruktur nur Verkehre verlagern und somit sogar kontraproduktiv wirken. Wir als Stadt Aachen wollen die Schadstoffimmissionen insgesamt verringern und nicht verlagern. Und angesichts unserer Luftmesswerte, die dem Grenzwert immer näherkommen, halten wir ein Dieselfahrverbot derzeit für nicht verhältnismäßig. Die Unverhältnismäßigkeit gilt ebenso aus unserer Sicht für die noch weitreichenderen zonalen Fahrverbote.

Zur weiteren Vorgehensweise sagte der Aachener Oberbürgermeister: „Die Bezirksregierung wird, wenn die konkreten Erkenntnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in wenigen Wochen vorliegen, die Diskussion um ein Gesamtkonzept für die Luftreinhaltung in den Innenstädten schon ungeachtet der richterlichen Vorgabe vorantreiben. Derzeit werden die von der Stadt Aachen erarbeiteten Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Belastung vom LANUV hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet. Zur Wirkungsprognose gehört natürlich auch die Abschätzung von Fahrverboten, auch deren Verlagerungswirkungen, etwa durch Umfahrungen.

Die gemeinsame Projektgruppe der Stadt mit der Bezirksregierung wird einen Entwurf zur Fortschreibung der Luftreinhalteplanung erarbeiten und vorlegen, an den sich die Öffentlichkeitsbeteiligung anschließt.  Der Oberbürgermeister: „Auch unser Ziel ist die rechtskräftige Fortschreibung des Luftreinhalteplans zum Ende des Jahres.

Philipp abschließend: „Ob und inwieweit das Dieselfahrverbot hier Eingang findet und finden muss, hängt sicherlich auch davon ab, ob das heute ergangene Urteil Bestand haben wird. Parallel zu unseren Arbeiten werden wir nach Vorlage des schriftlichen Urteils mit der Bezirksregierung prüfen, ob wir das Urteil angreifen und die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung einlegen.

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