Kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen
21.3.2023: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen über die Deutsche Energie-Agentur (dena) zur Verfügung.
Über die Hotline können sich alle Verbraucher*innen sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.
Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben können.
Die Hotline ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr – 20.00 Uhr unter der Rufnummer 0800 – 78 88 900 zu erreichen.
Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut
20.3.2023: Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Sozial- und Schuldnerberatungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Das Land NRW sieht Handlungsbedarf und stellt im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ der Stadt Aachen rund 1,8 Millionen Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung.
Mit den Unterstützungsleistungen sollen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, z.B. Sozial- und Schuldnerberatungen, entlastet werden. Gefördert werden können unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zusätzliche Maßnahmen. Förderfähig sind damit einhergehende Sachkosten, Honorarkosten für zusätzliche Fachkräfte und Hilfskräfte oder Kosten für Informationsmaterialien. Voraussetzung ist, dass diese Kosten nicht bereits über andere Förderungen refinanziert sind.
Informationen zum Förderprogramm: www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw
Die Träger der gesamten sozialen Infrastruktur des Stadtgebietes Aachen sind aufgerufen, einen Antrag auf Unterstützungsleistungen bis zum 30. Juni 2023 per Mail an staerkungspakt@mail.aachen.de zu stellen.
Nähere Informationen und Formulare unter www.aachen.de/familie.
Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – Herzogenrath
Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW den Kommunen 150 Mio. € zur Verfügung, um unbürokratisch die finanziellen Mehrbelastungen der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen aufgrund steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation abzufedern. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage können für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt werden.
Mit diesem Programm können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden, z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Strom – und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Honorarausgaben für Fachkräfte.
Sofern eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht, sind die Einrichtungen nicht antragsberechtigt.
In diesem Kontext hat die Stadt Herzogenrath – wie die StädteRegion Aachen und sämtliche städteregionalen Kommunen – entsprechende Mittel vom Land NRW erhalten, die nun an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur weitergeleitet werden sollen.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in der nebenstehenden „Richtlinie“ und den „Begleitinformationen/FAQ“. Die aktuellsten Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw) hinterlegt.
Mit der StädteRegion Aachen – die ebenfalls entsprechende Fördermittel erhalten hat – wurde vereinbart, dass Träger und Anbieter der sozialen Infrastruktur, deren Angebot sich bewusst an Menschen mehrerer Kommunen richtet, bei der StädteRegion einen Antrag stellen können.
Träger und Anbieter, die ausschließlich in Herzogenrath tätig sind, können einen Antrag bei der Stadtverwaltung Herzogenrath stellen.
Für die StädteRegion Aachen können interessierte Einrichtungen mit dem Vordruck „Bedarfsanmeldung“ bis zum 30.06.2023 einen Antrag unter staerkungspakt@herzogenrath.de einreichen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung wird in der 2. Jahreshälfte über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden.
Anschließend werden die Einrichtungen entsprechend informiert.
Einrichtungen, die Gelder aus dem „Stärkungspakt NRW“ erhalten haben, müssen bis zum 29.02.2024 den Vordruck „Verwendungsnachweis“ bei der Herzogenrath unter staerkungspakt@herzogenrath.de einreichen.
Eine gesicherte Kommunikation für das Antragsverfahren können Sie gerne über das Serviceportal der Stadt Herzogenrath durchführen. Bitte wählen Sie als Leistung „Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut“.
Mehr auf der folgenden Seite