Silvester: Feuerwerksverbot zum Schutz der historischen Altstadt

Silvester: Feuerwerksverbot zum Schutz der historischen Altstadt

23.11.2023: Die Stadt Aachen hat für dieses Jahr Silvester erneut eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk erlassen.
Das Verbot ist beschränkt auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings sowie den Theaterplatz. In diesem Bereich konzentrieren sich in der Aachener Innenstadt die historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke, die durch das Silvesterfeuerwerk einer besonderen und erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind.
Bereits im Jahr 2010 kam es in der Silvesternacht zu einem Brand in der Nikolauskirche. Verursacht durch eine Silvesterrakete, beschädigte das Feuer das Gebäude und den historischen Hochaltar.

Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum ab dem 31. Dezember 2023 0 Uhr bis zum 1. Januar 2024 24 Uhr. Nicht Mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2023 18 Uhr bis zum 1. Januar 2023 24 Uhr. Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter aachen.de/ohnefeuerwerk.

INFO:

Das Verbot zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz. Der innerstädtische Grabenring umfasst:
Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.
Den räumlichen Geltungsbereich kann man der beigefügten Karte entnehmen.


Silvester: Gemeinsame Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt

28.12.2021: Erneut ist in Aachen zu Silvester das Abbrennen von Feuerwerk auf und innerhalb des Grabenrings sowie auf einigen Straßen, Plätzen und in zum Jahreswechsel publikumsträchtigen Bereichen untersagt. Ebenfalls begleitet Corona ein zweites Mal den Jahreswechsel. Kontakte sollen auch in der Silvesternacht 2021/2022 weitestgehend vermieden werden. Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Ab dem 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Verbot von Tanzveranstaltungen

Außerdem gilt weiterhin, auch für die Silvesternacht, das Verbot von Tanzveranstaltungen. Die Coronaschutzverordnung regelt ein Betriebsverbot von Clubs, Diskotheken, ähnlichen Einrichtungen sowie vergleichbaren Veranstaltungen. Somit sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanz- und Diskoveranstaltungen untersagt. Darunter fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist.

Das Ordnungsamt hat für die Silvesternacht einen Sonderdienst angeordnet. Alle Außendienstkräfte werden im Einsatz sein. Auch die Polizei wird mit starken Kräften präsent sein. Im engen Schulterschluss werden Ordnungsamt und Polizei gemeinsame Einsätze und Kontrollen durchführen. Die Einsatzkräfte werden konsequent und nachdrücklich auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweisen und bei Missachtung einschreiten. Bei Nichtbeachtung der geltenden Landesvorgaben drohen den Verantwortlichen empfindliche Bußgelder.
Die Polizei Aachen ist natürlich nicht nur in der Stadt Aachen, sondern auch städteregionsweit mit starken Kräften im Einsatz. Typische Hotspots und auch im Normalfall weniger frequentierte Örtlichkeiten werden kontrolliert.

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

In Aachen ist wie im letzten Jahr, durch zwei Allgemeinverfügungen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings untersagt. Zusätzlich ist die Verwendung von Pyrotechnik auf einigen weiteren Straßen und Plätzen in der Stadt Aachen verboten. Das Verbot gilt für 48 Stunden, vom Morgen des 31. Dezember 2020, 0 Uhr bis zum 1. Januar 2021, 24 Uhr. Der genaue Wortlaut der Verfügungen ist unter aachen.de/ohnefeuerwerk nachzulesen.
Die bisherigen Kontrollen des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung in Gastronomie, Einzelhandel, bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum haben gezeigt, dass sich die Aachener*innern bis auf wenige Ausnahmen an die vorgegebenen Regelungen halten und weiterhin mit Verständnis auf die notwendigen Einschränkungen reagieren. Nur mit dieser Solidarität haben wir eine Chance, den Start in das Jahr 2022 sicher zu verbringen und zugleich der gemeinsamen Verantwortung für die weitere Entwicklung in der Pandemie gerecht zu werden.


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