Schnee in der Städteregion Aachen und Schnee räumen

Schnee in der Städteregion Aachen und Umgebung ?

20.01.2023: Die Temperaturen gehen immer weiter zurück und auf den Eifelhöhen stellt sich bei Dauerfrost und einzelnen Schneefällen winterliches Wetter ein, während es unterhalb von 300 bis 400 Meter voraussichtlich nasskalt bleibt. Heute schneit es auch in Aachen. Weitere Infos mit vielen Links zu den aktuellen Schneeverhältnissen finden Sie auf der folgenden Webseite:

Informationen zu Freizeitmöglichkeiten im Winter

Wanderungen im Winter mit Kindern durch verschneite Landschaften haben ebenfalls ihren Reiz.

Winterdienst in Aachen: Schnee räumen

Aachen, 20.1.2023: Die Stadt Aachen ist nach § 1 StrReinG NW verpflichtet, die im Winter durch Schneefall und Glätte auftretenden Verkehrsgefährdungen auf Fahrbahnen , Rad- und Gehwegen sowie Fußgängerüberwegen im Rahmen ihrer finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit durch Räumen und Streuen zu beseitigen.
An Werktagen muss von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte entfernt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr) des folgenden Tages zu beseitigen. Weitere Infos

Wenn der Schnee fällt und es glatt wird: Diese Pflichten gelten für Bürgerinnen und Bürger

Alsdorf, 20.1.2023: Wenn die ersten Schneeflocken fallen und die Temperatur unter den Nullpunkt sinkt, sind auch in Alsdorf die Bürgerinnen und Bürger gefordert: Im Winter gilt für alle anliegenden Grundstückseigentümer die allgemeine Räum- und Streupflicht. Das heißt: alle Gehflächen, die an ein Grundstück grenzen, müssen von Schnee und Eis befreit werden und zwar so, dass die Gehbreite 1,20 m beträgt. Werktags muss nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Räum- und Streupflicht endet um 20 Uhr. An Haltestellen müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten werden und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. Auch ohne Bürgersteig oder Gehweg vor dem Haus gilt, dass die Fläche von Schnee und Eis befreit werden muss, so dass die Gehbreite 1,20 m beträgt. An den Straßenrändern muss geräumt und bei Glätte gestreut werden. Außerdem ist jeweils bis zur Straßenmitte die Fahrbahn zu bestreuen und zu räumen, wenn dies nicht durch die Stadt geschieht.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Alsdorf darauf hin, dass der Schnee vom Gehweg nicht in die Straßenmitte geworfen werden darf. Das ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und kann mit einer Anzeige geahndet werden.
Grundsätzlich streut man mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand oder Granulat. Salz ist nur in Ausnahmefällen an gefährlichen Stellen wie Gefälle- bzw. Steigungsstrecken, Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und in besonderen klimatischen Ausnahmefällen bzw. bei Eisregen erlaubt.

Was ist zu beachten?

Schnee sollt nicht in die Straßenrinne, sondern an den Gehweg geräumt, bzw. nach Möglichkeit in die (Vor-)Gärten oder an die Hauswand geräumt werden. Für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrtsmöglichkeiten freihalten. Kann das Räumen oder Streuen aufgrund bestimmter körperlicher Einschränkungen nicht oder nur unzureichend selbst ausgeführt werden, ist die Verrichtung durch Dritte sicherzustellen, z.B. von Nachbarn oder privaten Unternehmen. Eiszapfen und Schneeüberhänge an Gebäuden, durch die Passanten und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können, müssen sofort entfernt werden.
Unterlassene Räum- u. Streupflichten stellen neben einer Gefahr für Ihre Mitmenschen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Stadtverwaltung führt stichprobenweise Kontrollen durch und geht Hinweisen auf Gefahrenstellen nach. Bei Verstößen gegen die Straßenreinigungssatzung muss man neben einem Bußgeld auch mit Schadensersatzansprüchen etwaiger Geschädigter bei Unfällen rechnen. (apa)


Schnee in der Städteregion Aachen, Eifel und Belgien

Eifel
Foto: http://www.monschau.de/de/erleben/webcam/

Schnee könnte laut eifelwetter.de möglicherweise in den nächsten Tagen fallen. Aber das wird dann wohl eher “Pappschnee” sein.

Auf der folgenden Seite haben wir Informationen zu Freizeitmöglichkeiten im Winter in der Städteregion Aachen, in der Eifel und Belgien zusammengefasst.

Auf vielen der genannten Seiten finden Sie auch Informationen zu Schneehöhen und Schneezustand, so dass man überlegen kann, ob es sich lohnt, den Schlitten oder die Ski einzupacken oder ob (nur) ein Winterspaziergang möglich ist.

Skipisten in Ostbelgien


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Foto: aachenerkinder.de


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