Naturerleben in Corona-Zeiten

Naturerleben in Corona-Zeiten

Appell des NABU: Corona-Bestimmungen auch in Schutzgebieten beachten!

Aufgrund der Empfehlungen von Bund und Ländern vom 15. April sowie des Erlasses das Landes NRW dürfen auch Vereine bis zum 3. Mai keine Veranstaltungen durchführen. Der NABU Aachen muss daher die für den 26. April geplante Integrative Familienexkursion „Natur erleben mit allen Sinnen“ und alle weiteren Veranstaltungen bis Anfang Mai absagen.

Nähere Hinweise auf künftige Termine im Rahmen des NABU-Halbjahresprogramms sind der Homepage www.NABU-Aachen.de zu entnehmen. Dort werden auch in loser Folge Naturbeobachtungs- und Freizeittipps veröffentlicht, insbesondere für Familien mit Kindern. Auch die verschiedenen Apps des NABU-Bundesverbandes beispielsweise zur Bestimmung von Vögeln, Insekten und Pflanzen sind dort verlinkt.

NABU bittet auch in Corona-Zeiten um Rücksicht auf die Natur

Aufgrund von Beobachtungen, dass an den letzten Wochenenden mehrfach gegen die Versammlungs-, Kontakt-, Picknick-  und Grill-Verbote im öffentlichen Raum in den Aachener Naturschutzgebieten (NSG) verstoßen wurde, bittet der NABU, die Ge- und Verbote in NSG auch in Corona-Zeiten zu beachten. Das gilt insbesondere für die Vorschriften, in NSG auf den Wegen zu bleiben, kein Feuer zu machen und Hunde an der Leine zu führen. In der Brutzeit sind insbesondere bodenbrütende Vogelarten und ihre Gelege gefährdet; auf trockenen Wiesen, Heideflächen und in Wäldern besteht zudem Brandgefahr. Näheres ist den Vorgaben der Corona-Krisenstäbe oder den NABU-Tipps für den Osterspaziergang zu entnehmen.

Rechtliche Grundlagen (Auszüge):

1) Auszug NRW-Erlass:

(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden Angebote  sind untersagt:

1. Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen und ähnliche …

2. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks, Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, alle Zusammenkünfte in Vereinen, …

2) Am 15. April verlängerte Vorschriften zu Versammlungs- und Kontaktverboten, Auszug:

3) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

5) Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlung sanktioniert werden.

Pressemeldung des NRW-Umweltministeriums vom 9. April:

https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/in-corona-zeiten-grosses-interesse-an-erholung-in-der-natur-zwingend-auf-abstand-und-naturschutz-achten-1586426726

Meldung des Krisenstabes Stadt / Städteregion:

http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/aktuelles/index.html

Auszug:

„Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, sich angemessen in den Naturschutzgebieten und Wäldern zu verhalten und rücksichtsvoll Brutzeiten zu beachten. Appell: Bleiben Sie auf den Wegen!”


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Foto: pixabay.com


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