Lärmaktionsplan in Aachen

Rat beschließt Lärmaktionsplan einstimmig

5.9.2024: In seiner gestrigen Sitzung (Mittwoch, 4. September) hat der Rat der Stadt Aachen die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Aachen einstimmig beschlossen. Der Plan in der gestern beschlossenen, endgültigen Fassung beschreibt Schritte zur Eindämmung und Verringerung von Umgebungslärm für die nächsten Jahre.

Mit dem Beschluss wird die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Fachbereiche der Stadt oder in Abstimmung mit externen Akteuren schrittweise voranzutreiben. Das bedeutet: Die fachliche Umsetzbarkeit wird nun genau geprüft und vorbereitet, erforderliche Finanzmittel werden eingeworben und die Planungen schließlich schrittweise umgesetzt. Soweit erforderlich, werden für einzelne Maßnahmen konkretisierende Beschlüsse von den jeweils verantwortlichen Fachbereichen eingeholt – auch mit Blick auf Zuständigkeiten, Kosten und finanzielle Mittel. Über die Umsetzung wird die Verwaltung regelmäßig berichten.

Im Februar und Mai dieses Jahres gab es Beteiligungsrunden, bei denen Bürger*innen ihre Anmerkungen und Hinweise zu belastendem Lärm in ihrer Umgebung bei der Stadt melden konnten. Diese sind konkret in die jetzt beschlossene Fassung eingeflossen.

Die so genannte EU-Umgebungslärmrichtlinie und die Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz fordern von Städten und Kommunen alle fünf Jahre eine aktualisierte Lärmkarte. Nach dem gestrigen Beschluss wird die Fortschreibung des Lärmaktionsplans inklusive der aktualisierten Lärmkarte nun an die zuständigen Stellen beim Land und der Bezirksregierung gemeldet. Beides ist in Kürze auch auf www.aachen.de/laermschutz und jetzt bereits im neuen Ratsinformationssystem der Stadt Aachen in den Unterlagen zur gestrigen Sitzung des Stadtrats zu finden: https://ratsinfo.aachen.de/public


Hauptausschuss beschließt Aachener Lärmaktionsplan

  • Der Hauptausschuss hat den aktualisierten Lärmaktionsplan verabschiedet und die Verwaltung beauftragt, die dort benannten Maßnahmen schrittweise umzusetzen.
  • Dem Beschluss sind eine ausgiebige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie Debatten in den politischen Gremien vorausgegangen.
  • Viele Eingaben aus der Öffentlichkeit haben als Hauptquelle der Lärmbelästigung den Autoverkehr auf den stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen und den Autobahnen benannt. Aber auch Eisenbahn- und Flugverkehrslärm werden (besonders nachts) als ruhestörend empfunden.

Der Hauptausschuss hat den neu überarbeiteten Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen einstimmig beschlossen. Seine Mitglieder beauftragten die Verwaltung, diesen Plan und die darin dargestellten Maßnahmen schrittweise umzusetzen. Dem Beschluss sind eine ausgiebige Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger sowie mehrere Beratungen in den zuständigen politischen Gremien vorausgegangen.
Zentrale Ziele der Lärmaktionsplanung sind die dauerhafte und breit angelegte Senkung der Lärmpegel im Stadtgebiet, die Gesamtzahl der von Lärm Betroffenen zu verringern und gleichzeitig die Fläche lärmarmer Wohngebiete auszuweiten. Grundlage für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist die 2018/2019 neu aufgestellte Lärmkartierung, mit der die Lärmbelastung im Stadtgebiet rechnerisch ermittelt und Belastungsschwerpunkte identifiziert wurden. Der darauf aufbauende Lärmaktionsplan legt strategische Handlungsansätze fest und entwickelt konkrete Maßnahmen, um den Lärmbelastungen entgegenzuwirken.
Hauptverursacher von Lärm in Städten ist der Straßenverkehr. Um diesen zu reduzieren, soll die bereits im Rahmen der Luftreinhalte- und Verkehrsentwicklungsplanung auf den Weg gebrachte Mobilitätswende konsequent weiter vorangetrieben werden. Geschwindigkeitsreduzierungen und die Förderung des Umweltverbundes, besonders das Radfahren und Zu-Fuß-Gehen als nahezu lärmfreie Fortbewegungsmöglichkeiten, sind wichtige Bausteine des Lärmaktionsplans. Auch der Einsatz von Elektrofahrzeugen im ÖPNV wie im privaten Bereich kann helfen, die Lärmemissionen zu senken.

Bürgerinnen und Bürger wurden beteiligt

Wichtig ist der Verwaltung, im gesamten Prozess die Aachener Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich mitzunehmen und aktiv einzubinden. „Anfang 2020 haben wir über eine umfangreiche Fragebogen-Aktion die aktuelle Belastungssituation und das Meinungsbild der Aachener Bevölkerung abgerufen“, sagt Michael Rischka vom Fachbereich Klima und Umwelt. Damit konnte sich eine breite Öffentlichkeit über die Grundlagen des entworfenen Lärmaktionsplans informieren, ihre eigenen Erfahrungen und Anregungen einbringen und weitere Maßnahmen vorschlagen.
Die Resonanz war sehr erfreulich. Über 850 statistisch verwertbare Eingaben wurden gesichtet, abgewogen und bei der weiteren Überarbeitung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Anschließend wurden die als sogenannte Träger öffentlicher Belange zu beteiligenden Behörden, Baulastträger, Verbände und lokalen Initiativen einbezogen. Im Oktober 2020 konnte der Entwurf im Internet eingesehen und nochmals abschließend Stellung genommen werden.

Viele Hinweise kamen aus dicht bewohnten Vierteln

Die meisten Hinweise kamen aus dem dicht bewohnten Stadtbezirk Aachen-Mitte. Als Hauptquellen der Lärmbelastung wurden aus allen städtischen Bereichen die stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen und die Autobahnen rund um Aachen benannt und damit die Dominanz des Straßenverkehrs als Lärmquelle bestätigt. Besonders viele Informationen zur Lärmbelästigung durch Autobahnverkehr kamen aus den Stadtvierteln Driescher Hof, Vetschau und Laurensberg. Lärm durch Gewerbe, Sportanlagen, Nachbarschaft, aber auch Bahn- und Flugverkehr wurde ebenfalls thematisiert. Diese Lärmarten werden vor allem in ruhigeren Räumen der Stadt stärker als belästigend oder ruhestörend empfunden.
Der Lärmaktionsplan zielt in erster Linie auf den Straßenverkehrslärm ab. Für die Lärmaktionsplanung an Bahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Fluglärm ist nach der Umgebungslärmrichtlinie nur für Orte in der Nähe von Groß-flughäfen zu ermitteln. Beide Themen werden daher im Aachener Lärmaktionsplan nicht weiter vertieft. Entsprechende Hinweise aus der Bürgerschaft nimmt die Stadt dennoch ernst. Beschwerden und die Eingaben aus der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet, um diese für die örtliche Situation zu sensibilisieren. Im weiteren Kontakt wirbt die Stadt bei den verantwortlichen Stellen auch für Verbesserungsmöglichkeiten.

Nun beginnt die Umsetzung des Plans

Mit Verabschiedung des Lärmaktionsplans durch die Politik startet nun die Phase der schrittweisen Umsetzung. Dafür müssen verschiedene Fachbereiche der Stadtverwaltung und externe Institutionen, Dienststellen und Behörden eng zusammenarbeiten und sich miteinander abstimmen.
Eigenständig aktiv werden kann die Stadt vor allem bei kommunalen Straßenbau-vorhaben, im Wohnungsbau und bei der Entwicklung von Gewerbegebieten. Hier wird im Einzelfall darauf geschaut, wie Lärm von vorneherein, also schon bei der Planung, verringert oder sogar ganz vermieden werden kann. Bei bevorstehenden Straßenbaumaßnahmen wird die Stadt künftig die Möglichkeiten genauer prüfen, lärmoptimierter Asphalt verbaut werden kann.
Bei den Autobahnen und zum Teil auch bei Bundes- und Landesstraßen ist die Stadt auf die wohlwollende Zusammenarbeit mit externen Behörden und den zuständigen Baulastträgern (Landesbetrieb Straßen.NRW, Autobahn GmbH) angewiesen. Tempolimits oder bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände können nur nach vorheriger Abstimmung mit und von den jeweils verantwortlichen Stellen umgesetzt werden.

Lärm, Verkehrsentwicklung und saubere Luft

Zahlreiche Maßnahmen, die durch den Verkehrsentwicklungsplan oder den Luftreinhalteplan schon in Umsetzung oder noch geplant sind, wirken sich oftmals auch auf die Lärmbelastung positiv aus. In den Maßnahmenblättern zum Aachener Lärmaktionsplan wird genauer beschrieben, was bereits für den Lärmschutz getan wurden und welche Strategien oder Einzelvorhaben genauer geprüft werden und nach und nach auf den Weg gebracht werden sollen. Mit Blick auf konkrete Projekte und Vorhaben sollen die jeweiligen Dienststellen die Kosten der Lärmminderungsmaßnahmen genauer ermitteln und Gelder im Haushalt einplanen. Priorität haben dabei Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis, die zeitnah aufgegriffen werden können. Die Fachverwaltung wird die politischen Gremien und die Öffentlichkeit regelmäßig über den Sachstand informieren.

Der aktualisierte Lärmaktionsplan ist auf folgender Internetseite zu finden: www.aachen.de/laerm


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Foto: aachenerkinder.de


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