Krankenhäuser in Stadt und Städteregion Aachen öffnen

Krankenhäuser in Stadt und Städteregion Aachen ab 20.5. geöffnet

Krankenhäuser in Stadt und Städteregion Aachen öffnen ab 20. Mai unter Auflagen ihre Türen für Besucher

  • Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW hebt generelles Besuchsverbot auf. Besuche sind ab dem 20. Mai unter strengen Auflagen wieder erlaubt.
  • Krankenhäuser in Stadt Aachen und StädteRegion Aachen verständigen sich auf einheitliche Rahmenbedingungen: Pro Patient und Tag ist nur ein Besucher erlaubt. Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht.
  • Bei jedem Besuch ist ein Fragebogen mit persönlichen Daten und Gesundheitsangaben wahrheitsgemäß auszufüllen.

Laut Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW werden die Besuchsverbote in den Krankenhäusern zum 20. Mai aufgehoben. Besuche für stationäre Patienten sind allerdings nur dann möglich, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind, die auf der Basis von einrichtungsbezogenen Gegebenheiten umzusetzen sind. Die Krankenhäuser der Region haben sich in einer Sitzung der Krisenstäbe von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen am 14. Mai im Sinne der Gleichbehandlung aller Patienten und Angehörigen auf einheitliche Rahmenbedingungen verständigt. Die individuellen Regelungen findet man auf den Homepages der jeweiligen Häuser.

Besuche sind ab dem 20. Mai eingeschränkt gestattet. Die Besuchszeiten werden auf den Homepages der jeweiligen Krankenhäuser genannt. Pro Patient und Tag ist nur ein Besucher erlaubt. Angehörige werden daher gebeten, sich innerhalb der Familie abzustimmen. Eine Ausnahme besteht für Kinder, die ein Elternteil zum Besuch des anderen Elternteils begleiten, oder für Besucher, die aus medizinischen Gründen eine Begleitung benötigen. Die Besuchszeit beträgt maximal zwei Stunden. Besucher bringen bitte einen Mund-Nasen-Schutz mit. Ebenfalls zu beachten sind die Abstandsregelung (mindestens 1,5 Meter) und die Maßnahmen zur Händehygiene.

Alle Krankenhäuser sind verpflichtet, von allen Besuchern Name und Kontaktdaten sowie den Namen des zu besuchenden Patienten zu dokumentieren. Besucher müssen auf einem Fragebogen zudem Angaben zu Erkältungssymptomen machen, die sich möglicherweise innerhalb der letzten 14 Tagen gezeigt haben. Den entsprechenden Fragebogen können Besucher auf den jeweiligen Websites der Kliniken herunterladen, zu Hause ausfüllen und mitbringen. Sofern das nicht möglich ist, wird der Fragebogen vor Ort im Krankenhaus ausgefüllt.

Alle Besucher werden gebeten, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Wird eine Gesundheitsfrage mit „ja“ beantwortet, ist ein Besuch im Krankenhaus leider nicht möglich. Dies dient dem Schutz aller Patienten, Besucher und Beschäftigten. Wichtig: Der Bogen muss vor jedem Besuch ausgefüllt werden. Die Krankenhäuser danken den Angehörigen und Patienten für ihr Verständnis und freuen sich, dass ihre Patienten bald wieder Besuch empfangen dürfen.


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Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay


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