Klimaschutz: Förderrichtlinien für „Erneuerbare Energien“

„Klimaschutz. Wir. Jetzt.“ – Aachen feiert den Klimastadtvertrag am Büchel

  • Die Einreichung des Klimastadtvertrags bei der Europäischen Union war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität 2030.
  • Am 27. April sollen der Vertrag und das große Engagement der Stadtgesellschaft gefeiert werden.
  • Der Vertrag ist ein wichtiger Impuls, nun müssen die Ideen und Maßnahmen priorisiert und umgesetzt werden.

Freuen sich auf die Feier des Klimastadtvertrags am Büchel: Heiko Thomas, Beigeordneter der Stadt Aachen für Klima und Umwelt, Stadtbetrieb und Gebäude, Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und Klaus Meiners, Leiter des Fachbereichs Klima und Umwelt. © Stadt Aachen/Jane Kaimer

19.4.2024: Es war für alle im „Team Klimaneutrales Aachen 2030“ ein ganz wichtiger und richtungsweisender Zwischenstopp auf dem Weg zur Klimaneutralität 2030, der Zeitpunkt, als „Senden“ gedrückt und der Klimastadtvertrag Mitte März an die Europäische Union (EU) nach Brüssel geschickt wurde. Die hohe Zahl der Unterstützerinnen zeigt: Das Ziel, bis 2030 klimaneutral zu werden, ist fest in der Stadtgesellschaft verankert. Wirtschaft, Hochschulen, Verwaltung und nicht zuletzt die Bürgerinnen beschäftigen sich intensiv mit der Frage, wie und wo CO2-Emissionen hier vor Ort gesenkt werden können – von der RWTH über die mittelständische Schreinerei bis zur bürgerlichen Initiative oder Schulen. Aachens Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen: „Es ging um ein breites Commitment für den Klimaschutz in dieser Stadt. Ich war von Anfang an optimistisch, dass wir über 100 Unterschriften zusammen bekommen. Aachen ist die Stadt, die mehr kann.“

Aachen feiert den Klimastadtvertrag

Sie sollte Recht behalten: Der Klimastadtvertrag mit 135 Unterzeichnenden ist ein klares Signal – und ein guter Anlass, gemeinsam am Büchel diesen Meilenstein zu feiern. „Alle Aachenerinnen sind ganz herzlich eingeladen mitzufeiern“, spricht Keupen eine Einladung aus. Am Samstag, 27. April, geht es mit einer Feierstunde im Ludwig Forum für alle Partnerinnen des Vertrags los, bevor am Büchel ab 13.30 Uhr mit zwei Science-Slam-Vorträgen von satznachvorn ein Bühnenprogramm für alle Bürger*innen startet. Mit dem offiziellen Startschuss für die neue Klimaschutzkampagne „Klimaschutz. Wir. Jetzt.“ durch die Oberbürgermeisterin formieren Menschen vor Ort den Schriftzug „Wir. Jetzt.“, der dann aus der Vogelperspektive fotografiert wird – als sichtbares Statement. „‚Wir.‘ als Stadtgesellschaft und ‚Jetzt.‘, weil Eile geboten ist“, so Heiko Thomas, Beigeordneter der Stadt Aachen für Klima und Umwelt, Stadtbetrieb und Gebäude: „Es ist jetzt auch der Zeitpunkt, die Bewegung lebendig werden zu lassen“, so der Beigeordnete zum Netzwerk ‚Klimaneutrales Aachen 2030‘, das am 27. April im Ludwig Forum zusammenkommt. Die Bewegung soll die ganze Stadt erfassen.

Der Weg zum Meilenstein – der Abgabe bei der EU – war mit viel Arbeit verbunden. Keupen erinnert an einige wichtige Wegmarken: 2019 hatte der Rat der Stadt Aachen den Klimanotstand ausgerufen, bevor 2020 der Stadtrat den ambitionierten Beschluss gefasst hat, bis 2030 klimaneutral zu sein. Im Januar 2022 hat die Politik die Übereinstimmung der Intention der EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“ mit dem städtischen Klimaschutzziel bekräftigt und daraufhin beschlossen, im Fall einer Auswahl für die EU-Mission, einen sogenannten „Climate City Contract“ aufzustellen.

Auswahl als Beleg für die bisherige gute Arbeit

Im April 2022 dann die gute Nachricht: Die Stadt Aachen wurde von der EU-Kommission zusammen mit 99 weiteren europäischen Städten für die EU-Mission ausgewählt. In Deutschland sind noch Dortmund, Dresden, Heidelberg, Leipzig, Mannheim, München und Münster mit im Boot. Viele europäische Großstädte, darunter Amsterdam, Kopenhagen, Lissabon, Madrid, Paris, Rom und Stockholm sind ebenfalls zu EU-Mission-Cities ernannt worden. Dies ist auch ein deutlicher Beleg für die gute Arbeit, die hier in Aachen bereits seit geraumer Zeit geleistet wird, sind sich alle Verantwortlichen einig. Die Oberbürgermeisterin: „Wir können in Aachen als Beispiel für andere Kommunen vorangehen, zeigen, was möglich ist.“

Der Klimastadtvertrag, erster Schritt für die ausgewählten Städte, stellt einen Strategieplan zur Klimaneutralität dar, der auch einen Maßnahmen- und Finanzierungsplan enthält. Dabei gibt es viele inhaltliche Überschneidungen mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt, das aktuell fortgeschrieben wird. Das Management beider Prozesse (EU-Mission und IKSK) wird bei der Stadt Aachen zusammengeführt. Aber: „Mir war von Beginn an klar, dass Klimaneutralität nicht allein aus der Stadtverwaltung oder sogar nur einem Dezernat heraus erreicht werden kann. Es gilt zu feiern, dass wir als Verwaltung nicht allein unterwegs sind“, freut sich Heiko Thomas. Klimaneutralität ist als Gemeinschaftsaufgabe nur im Schulterschluss von Politik, Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft zu bewältigen. Welches Engagement vorhanden ist, zeigte der Aachener Klimaentscheid, der im Mai 2022 als Ziel für Aachen verankert worden ist. „Mehr als 11.000 Einwohnerinnen hatten den Entscheid unterschrieben“, erinnert Oberbürgermeisterin Keupen an die treibende Kraft der Bürgerinnen in dem Prozess.

Der Klimastadtvertrag ist nicht das Ende des Prozesses. Die Abgabe bei der EU ist vielmehr ein wichtiger Impuls, nun die Zusagen umzusetzen, die Arbeit zu intensivieren, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 auch wirklich zu erreichen. Klaus Meiners, Leiter des Fachbereichs Klima und Umwelt erinnert kurz an die 1990er Jahre: „Damals glaubte niemand, dass Klimaschutz mal zum Problem werden könnte. Damals hatte man aber auch noch keine Lösungen.“ Heute sei das Problem „brutal“ geworden, seien aber auch Lösungen da: „Wir wollen keine energiefreie Zukunft entwickeln“, beruhigt Meiners. Sämtliche Maßnahmen werden nun eingeordnet: Die Maßnahmen, die die nachhaltigste und sichtbarste Wirkung haben, werden priorisiert. Aachen erwartet die offizielle Auszeichnung als „Mission Stadt“ im September. Und: Abgegeben wurde eine erste Version des Klimastadtvertrags, ab dem 1. Mai können weitere Commitments und Unterstützungsschreiben abgegeben werden. Auch dieser Prozess dauert an.

Kampagne „Klimaschutz. Wir. Jetzt.“

Mit der Feier startet auch die Klimakampagne „Klimaschutz. Wir. Jetzt.“, die über verschiedene Kanäle zu den Aktivitäten in der Stadt informiert und auch alle Bürgerinnen einlädt, sich aktiv zu beteiligen. Die zughörige Webseite aachenklima.de ist ab dem 27. April online. Dort finden sich umfassende Informationen über Maßnahmen, die die Stadt Aachen bereits ergreift, damit Aachen bis 2030 klimaneutral wird. Außerdem gibt es viele Tipps, auch alltägliche, damit alle AachenerInnen selbst einen Beitrag leisten können. Zum Beispiel kann man kaputte Elektrogeräte in einem der vielen Aachener Repair Cafés von erfahrenen Ehrenamtler*innen reparieren lassen, statt sie zu entsorgen. Für mehr Kreislaufwirtschaft kann man auch mal Vintage, also Second Hand einkaufen, einen der vielen Fairteiler in Aachen nutzen und vieles mehr. aachenklima informiert aber auch über Förderangebote, zum Beispiel zu nachhaltiger Mobilität und Sharing im Job, oder zur Begrünung von Fassaden. Ab Ende Mai wird die Kampagne dann auch im Stadtbild zu sehen sein.


Städteregionstag beschließt neue Förderrichtlinien für „Erneuerbare Energien“

18.3.2024: StädteRegion Aachen. Der Städteregionstag hat jetzt einstimmig die neuen Förderrichtlinien der StädteRegion Aachen zum Thema „Erneuerbare Energien“ beschlossen. Fördermittel der StädteRegion gibt es wie bisher in den vier folgenden Bereichen: Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke), Photovoltaikanlagen und Speicher, Regenerative Gebäudetechnik sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Insgesamt stellt die StädteRegion wie im Vorjahr insgesamt 675.000 Euro aus ihrem Haushalt dafür zur Verfügung. Während die Mittel für die Dach- und Fassadenbegrünung (19.000 Euro) und die Regenerative Gebäudetechnik (228.000 Euro) gleichbleiben, gibt es im Photovoltaik-Bereich Verschiebungen. Aufgrund der unterschiedlich großen Nachfrage und Klimawirksamkeit wird der Topf für die Balkonkraftwerke von 200.000 auf 100.000 Euro gekürzt. Dieses Geld fließt zusätzlich in den Fördertopf der gerade stark gefragten „klassischen PV-Anlagen“ mit und ohne Speicher (Aufstockung von 228.000 Euro auf nun 328.000 Euro).

Die ersten Anträge können ab dem 01. April 2024 für die Programme Stecker-Photovoltaik sowie die Dach- und Fassadenbegrünung gestellt werden. Ab dem 01. Juni 2024 werden dann die beiden Förderprogramme für regenerative Gebäudetechnik sowie Photovoltaik und Batteriespeicher geöffnet. Neu ist auch, dass das Antragsverfahren ab diesem Jahr digital läuft. Ein Antrag per Post ist nur noch in seltenen Fällen nach Rücksprache möglich. Ausnahme ist das Begrünungsprogramm. Hier findet man auf der Internetseite den Antrag, der weiterhin schriftlich gestellt wird. Grundsätzlich gilt, dass 2024 alle Anlagen förderfähig sind, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden. Ausgeschlossen ist eine Doppelförderung, wer also von einer anderen Kommune in der StädteRegion Fördermittel für den gleichen Zweck bekommt, ist nicht antragsberechtigt.

Die digitalen Antragsformulare werden zum jeweiligen Stichtag freigeschaltet. Diese und alle wichtigen Infos findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/erneuerbare-energien

Infos zu den einzelnen Förderprogrammen

Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke): Fördertopf 2024: 100.000 Euro (2023: 200.000 Euro), Antrag möglich ab: 01.04.2024

  • Die Fördersumme für steckerfertige PV Anlagen beträgt ab 2024 pauschal 100 Euro pro Anlage.
  • Förderfähig sind nur neu gekaufte Anlagen bis maximal 800 Watt
  • Die Anlage muss bezahlt und in Betrieb genommen worden sein.

Photovoltaikanlagen + Speicher: Fördertopf 2024: 328.000 Euro (2023: 228.000 Euro), Antrag möglich ab: 01.06.2024

  • Die Fördersumme für eine PV-Anlage ab 4 kWp beträgt pro kWp pauschal 100 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1000 Euro.
  • Die Fördersumme bei einem Batteriespeichersystem ab 4 kWh ist pauschal 1000 Euro.
  • Es wird eine Bescheinigung des Fachunternehmens benötigt

Regenerative Gebäudetechnik: Fördertopf 2024: 228.000 Euro (unverändert), Antrag möglich ab: 01.04.2024

Es gibt Fördermittel für den Umstieg von fossilen Heizungsanlagen auf:

  • Wärmepumpen – Luft-Wasser
  • Sole-Wasser (Geothermie)
  • Pelletheizung
  • Photovoltaik-Kombination
  • Solarthermische Anlagen
  • Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern
  • Durchführung hydraulischer Abgleich /Heizlastberechnung
  • Neu: Thermografie-Gutachten (zur Aufdeckung von Wärmeverlusten)
  • Neu: Einbau zentraler Zu- und Abluftanlagen
  • Kosten der Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW
  • Neu: Bonus, wenn die gleichzeitige Umsetzung einer weiteren Maßnahme durch einen Förderbescheid des BAFA nachgewiesen wird

Auch hier wird eine Fachunternehmensbescheinigung benötigt

Dach- und Fassadenbegrünung: Fördertopf 2024: 19.000 Euro (unverändert), Antrag möglich ab: 01.04.2024

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 2.000 EUR pro Gründach, bei einer Fassadenbegrünung max. 3.000 EUR pro Gebäude.
  • Der Antrag muss vorab gestellt werden mit Kostenvoranschlag des Fachunternehmens

Ratsbeschluss zum Integrierten Klimaschutzkonzept

14.3.2024: Mit großer Mehrheit hat der Rat der Stadt Aachen gestern (Mittwoch, 13. März) einen Beschluss zur Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) von 2020 gefasst. Grundlage der Beratung war ein Gutachten für ein Szenario „Aachen Klimaneutral 2030“, welches durch den Klimaentscheid gefordert worden ist. Der Rat folgte dem geänderten Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Klima von Januar 2024.

Im Beschlussvorschlag, der von allen Fraktionen des Rates gemeinsam auf den Weg gebracht wurde, hat die Politik zunächst die Verwaltung für die zügige Einarbeitung der Ziele des Klimaentscheids von 2022 in ein neues IKSK 2.0 gelobt. Der Rat hat noch einmal bekräftigt, die bereits beschlossenen Maßnahmen des IKSK weiter intensiv voranbringen zu wollen. Allerdings gehen die Vorgaben der Kommunalpolitik noch weit darüber hinaus.

Maßnahmen mit sichtbarer Wirkung priorisieren

Mit dem gestrigen Beschluss wird die Verwaltung nun beauftragt, ein umsetzbares Handlungsprogramm zu erarbeiten. Dies soll vor allem Maßnahmen aufzeigen, die eine sichtbare Wirkung auf die Klimaneutralität haben. Die Maßnahmen, die eine große Klimawirkung haben, hohe Wirtschaftlichkeit versprechen und schnell umgesetzt werden können, sollen Priorität haben. Für die Haushaltsberatungen 2025 soll deshalb der Personal- und Finanzbedarf für diese einzelnen Maßnahmen exakt berechnet werden. Zusätzlich wird ein grober Fahrplan für die Maßnahmen bis 2030 erstellt. Die Ergebnisse sollen den Fachausschüssen und dem Rat noch bis zur Sommerpause vorgestellt werden.

Ebenfalls bis zur Sommerpause wurde ein „strukturelles Handlungsprogramm“ gefordert, das Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung aufzeigen soll – etwa bei der Haushaltssteuerung, der Mittelvergabe oder bei der Personalplanung –, die eine noch größere Wirkung auf das Ziel der Klimaneutralität haben.

Die Verwaltung hat mit dem Gutachten der Gertec GmbH „Der Weg: Aachen Klimaneutral 2030“ ein Strategiekonzept vorgelegt, das die kommunalen Handlungsoptionen benennt und den Anspruch hat, dem Ziel der Klimaneutralität 2030 bestmöglich gerecht zu werden. Alle Maßnahmen und Konzepte aus dem Gutachten, die politischen Beschlüssen oder laufenden Projekten entsprechen, sollen im Klimastadtvertrag der EU-Mission „100 Klimaneutrale Städte“ ergänzt werden.

Weiter Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten umfassend prüfen

Ein weiterer Teil des Beschlusses: Die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten der EU-Mission werden von der Verwaltung umfassend geprüft und die politischen Gremien darüber regelmäßig informiert. Die Vertreter*innen der kommunalen Politik setzen darauf, dass sich für Verwaltung, Unternehmen, Landeseinrichtungen und sonstige Institutionen stetig weitere Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten beim Land, der EU oder dem Bund für die teilnehmenden Städte an der EU-Mission ergeben.

Zentrale Änderungen des neuen IKSK 2023 gegenüber dem IKSK 2020

Das IKSK 2023 schließt fachlich-inhaltliche Lücken in der bisherigen Strategie der Stadt Aachen im Hinblick auf die Klimaneutralität 2030. Dazu gehören insbesondere Strategien zur Transformation in den Bereichen „Lebensstile“, „Konsum“, „Ernährung“ sowie „Kreislaufwirtschaft“ und die stärkere Integration von Fragen der Flächennutzung und Mobilität. Es integriert und stärkt die städtischen Beteiligungsgesellschaften und erklärt kommunalen Klimaschutz zu einer umfassenden Gemeinschaftsaufgabe. Zudem spricht es die Bürgerschaft und weitere gesellschaftliche Kräfte an, ohne die die ambitionierten Ziele nicht erreichbar sind. Klare Strukturen, ein starkes Klimaschutzmanagement und eine gute Kommunikation werden als entscheidend für den Erfolg angesehen. In dieser Form legt das IKSK mit seinen Maßnahmen und Aktivitäten den Grundstein für die Inhalte des Klimastadtvertrags im Rahmen der EU-Mission.

Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept wurden 2020 70 Maßnahmen beschlossen. Ziel war damals schon bis 2030 50 Prozent der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 einzusparen. Durch die Fortschreibung des IKSK sollen die bestehenden Aktivitäten beschleunigt und ein erweitertes Handlungsprogramm beschlossen werden.

Mehr Infos: www.aachen.de/iksk


OecherLab: Beratung zu Thema Photovoltaik

6.11.2023: Der Aachener Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV) bietet am Dienstag, 7. November, von 18 bis 20 Uhr im OecherLab am Kapuzinergraben eine Beratung für alle interessierten Menschen an, die eine eigene Solaranlage planen. Die Teilnehmer erhalten Einblicke in die neuesten Entwicklungen im Bereich der Solartechnologie sowie in die Preisentwicklung auf dem PV-Markt. Zudem erfahren sie, worauf sie neben Qualität und Preis bei der Auswahl eines PV-Angebots achten sollten. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Zukunftsraums „Energieversorgung der Zukunft“ des OecherLabs statt.

Die Teilnahme ist kostenlos; aus organisatorischen Gründen wird um eine vorherige Anmeldung unter www.sfv.de/aktuelles/termine gebeten.


Aachener Solarmarkt wächst rasant: Fördermittel der Stadt für 2023 bereits ausgeschöpft – Förderstopp ab 15. August

25.7.2023: Der Fördertopf der Stadt Aachen für die Solarförderung im Jahr 2023 ist bereits jetzt ausgeschöpft. Mit den vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsmitteln in Höhe von 1,6 Millionen Euro werden etwa 1.200 Solarstromanlagen von Hauseigentümern, Mietern und Gewerbebetrieben gefördert, darunter etwa 264 Balkonkraftwerke, sowie 357 Batteriespeicher mit einer Speicherkapazität von etwa 3200 Kilowattstunden.

Das Interesse von Gewerbebetrieben und Bürgerschaft an der Solarstromerzeugung wächst seit Jahren konstant und mit wachsender Dynamik. Gingen 2017 im Stadtgebiet noch weniger als 100 Solaranlagen mit einer Leistung von ca. 800 Kilowatt Peak (KWp) ans Netz, so waren es in 2019 bereits gut 170 Anlagen mit über 2.000 KWp. Im bisherigen Rekordjahr 2022 wurden dann erstmalig über 1.000 Anlagen mit 4.500 KWp an das Stromnetz der Regionetz gekoppelt. Und nun sind es bereits in den ersten sechs Monaten 2023 weitere 900 Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 5.000 KWp.

Heiko Thomas, Beigeordneter für Klimaschutz: „Die Solarstromerzeugung in Aachen hat den Durchbruch geschafft. Dieses ist gut für das Klima und gut für die Menschen. Das Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt zeigt große Erfolge. Die Transformation des Energiesystems Aachens schreitet voran. Der Wachstumstrend wird sich weiter fortsetzen. Die Speichertechnologien werden günstiger und erweiterte Nutzungsoptionen – wie zum Beispiel das Laden von Elektrofahrzeugen – werden die Dynamik weiter erhöhen.“

Neben positiven Effekten auf die Energiewende und den Klimaschutz zeigt der massive Anstieg des Ausbaus auch, dass Sonnenergie zunehmend auch für Gewerbebetriebe eine hochwirtschaftliche und zudem Image fördernde Lösung ist, um die Strombezugskosten zu senken und sich individuelle Versorgungsoptionen zu gestalten.

Gründe für die nochmals verbesserte Wirtschaftlichkeit sind dabei der Wegfall der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen und Speicher im Jahr 2023 und auch gestiegene Strompreise. Zudem sanken in der Nach-Corona-Zeit die Preise für Komponenten wie Wechselrichter; ebenfalls deutlich verbilligt hat sich 2023 gegenüber 2022 die Anschaffung von steckerfertigen Solargeräten.

Fast 5.000 Solaranlagen an Fassaden, auf Dächern und an Balkonen gehören schon heute zum Aachener Stadtbild – Staunen war gestern! Und so stellen immer mehr Bürger*innen fest, dass es klimapolitisch geboten und wirtschaftlich lukrativ ist, einen eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Auf Grund der erschöpften Haushaltsmittel nimmt der Fachbereich Klima und Umwelt der Stadt Aachen ab dem 15. August 2023 keine neuen Anträge auf Sonnenergienutzung mehr entgegen.

Jochen Lowis vom Fachbereich Klima und Umwelt der Stadt Aachen: „Für alle Anträge, die bis zum 14. August 2023 vollständig eingegangen sind, gilt: Die Bescheide sind in Arbeit, alle Antragsteller erhalten ihre Förderung.“


Stadtrat erweitert das Solarförderprogramm der Stadt Aachen

12.10.2022: Der Stadtrat hat in seiner September-Sitzung ein Solarförderprogramm für Eigentümer*innen von Mietobjekten und für Unternehmen beschlossen. Die beiden Gruppen sollen stärker als bislang mobilisiert werden, auf ihren Gebäuden Solaranlagen zu betreiben. Die Stadt reagiert damit auf eine Entwicklung, die sich im Laufe des aktuellen Jahres abgezeichnet hat.

Eingereicht wurden dazu von Anfang Januar bis Ende August 849 Anträge eingereicht. 499 Anträge wurden inzwischen bewilligt. Die Gesamtleistung der bisher im Jahr 2022 bewilligten Anlagen entspricht etwa 3.260 kWp (Kilowatt peak). Dies entspricht einer Gesamtmodulfläche von ungefähr 18.000 m². Dabei wurden zwölf Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und 18 Anlagen auf Dächern von Unternehmen beantragt und mit Fördergeldern der Stadt bedacht. Ansonsten waren es vorrangig Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Fördergelder für die Installation von Solaranlagen beantragt hatten. Rund 350 Anträge müssen noch geprüft werden. Insgesamt erwartet die Verwaltung für dieses Jahr ein Gesamtvolumen zwischen 1.000 und 1.200 Anträge. Das Interesse an dem Solarförderprogramm der Stadt hat deutlich zugenommen. Die Fachverwaltung führt diese Entwicklung auf die Solar-Kampagne sowie ein Informationsschreiben an alle Grundbesitzeigentümer Ende Januar 2022 zurück.

Auch sozialpolitisch ist es sinnvoll, Solarpotenziale auf den Dächern von Miethäusern vor allem in der Innenstadt und auf Gewerbegebäuden mit großen Flachdach-Hallen immer häufiger zu nutzen. Mit Blick auf die Zeit, die nötig ist, um sich für die Installation einer Solaranlage zu entscheiden, Handwerksbetriebe zu suchen und die Planung soweit voranzutreiben, dass tatsächlich Fördermittel beantragt werden können, muss diese Zielgruppe bald möglichst intensiv unterstützt werden. Nur so kann es gelingen, dass das von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellte Förderbudget auch im Jahr 2023 ausgeschöpft wird.

Die Fachverwaltung schlägt deshalb vor, die unterstützende Beratung für die Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern, vor allem auch mit Blick auf das Thema Mieterstrom, auszubauen. Das ist nur eine Hürde, die es zu überwinden gilt. Bei der Auswahl der Solaranlagen und auch bei deren Betrieb müssen steuerliche Aspekte und spezielle Meldepflichten erklärt werden. Auch Gemeinschaften von Eigentümerinnen haben besondere Fragen, die individuell beantwortet werden müssen. Mit den vorhandenen Strukturen und Beratungsressourcen bei der Stadt ist dieser zusätzliche Aufwand nicht zu leisten. Deshalb soll die Beratung durch einen externen Dienstleister erfolgen.

Hinzu kommt, dass für Unternehmen die Hemmnisse zur Installation von Solaranlagen noch größer sind als im privaten Bereich. Die Anmeldeverfahren sind deutlich umfassender und auch steuerliche Aspekte von Photovoltaik-Anlagen sind zu berücksichtigen. Gerade mittelständische Betriebe haben oft nicht die personellen Kapazitäten und das Wissen, sich in die komplizierte Materie einzuarbeiten. Hier soll ebenfalls ein unterstützendes Beratungsangebot geschaffen werden, das über externe Aufträge abgewickelt wird.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hatte am 24. August 2021 die Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) von 2020 beschlossen. Dadurch konnte das Konzept angepasst werden, vor allem auch mit Blick auf das Ziel, die Stadt bis ins Jahr 2030 klimaneutral werden zu lassen. Am 14. Juni 2022 legte die Verwaltung die „Grobskizze Aachen klimaneutral 2030“ vor. Darin sind eine Analyse der jüngsten energiewirtschaftlichen und politischen Entwicklung sowie neue Erkenntnisse seit Erstellung des IKSK enthalten. Diese Studie skizziert die Herausforderungen auf dem Weg bis ins Jahr 2030, die die Stadtgesellschaft zu meistern hat.


Zwei Förderprogramme für mehr Klimaschutz in Aachen: die „Öcher Solar Offensive“ und „Energiesparende Maßnahmen im Gebäude“

Auf den Dächern der StädteRegion Aachen soll noch mehr Solarstrom erzeugt werden. Bauausschuss: Wesentliche Anlagen schon bis 2025 umsetzen.

  • Die Stadt unterstützt im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) klimafreundliche Investitionen in Gebäude mit zwei Förderprogrammen.
  • Ein Förderprogramm hilft finanziell bei der Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie bei der Anschaffung von Balkonmodulen und bei der Aufrüstung von Altanlagen.
  • Das andere Programm fördert energiesparende Maßnahmen im Gebäude wie die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch von Fenstern.
Inhalt

Auf den Dächern der StädteRegion Aachen soll noch mehr Solarstrom erzeugt werden.

30.11.2021. „Wir haben schon seit Jahren etliche Photovoltaikanlagen auf unseren eigenen Gebäuden realisiert und denken das bei Bauprojekten eigentlich immer schon mit. Technisch gesprochen haben wir aktuell Anlagen mit 661 Kilowatt Peak – also möglicher Spitzenleistung – installiert.“ Was der Leiter des städteregionalen Immobilienmanagements, Sander Lutterbach, während der Sitzung des Bauausschusses ausgeführt hat, ist beeindruckend. Denn die StädteRegion hat auf vielen Dächern ihrer Liegenschaften schon heute Photovoltaikanlagen im Einsatz, die aus Sonnenenergie Strom produzieren. Doch auf den einstimmigen Wunsch des Ausschusses soll hier künftig noch eine kräftige Schippe draufgepackt werden. Und das nach dem Motto: Mehr Solaranlagen auf die Dächer der StädteRegion!

Eine erste Analyse ist bereits gelaufen. Ermittelt wurde, welche Dächer der insgesamt 38 städteregionalen Standorte von Liegenschaften (Verwaltungsgebäude, Schulen und Kitas, Rettungswachen und Kultureinrichtungen) grundsätzlich für Photovoltaikanlagen geeignet sind. Demnach ergibt sich die beeindruckende Zahl einer theoretisch nutzbaren Dachfläche von 87.000 Quadratmetern. Wäre die gesamte Dachfläche auch tatsächlich für Solaranlagen nutzbar, könnten pro Jahr mehr als 5 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt (der Jahresbedarf von mehr als 1.300 Vier-Personen-Haushalten) und fast 3.000 Tonnen CO2 eingespart werden. „Das ist aber leider nur eine theoretische Zahl, in der Realität sieht es anders aus,“ schränkt Lutterbach direkt ein.

Denn ob ein nach dem Solarkataster geeignetes Schuldach auch tatsächlich in Frage kommt, hängt an vielen Faktoren ab. Entscheidend ist, ob die Statik das an dieser Stelle zulässt, keine Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen und das Dach nicht aufgrund seines Zustandes schon in Kürze saniert werden muss. Denn eine Anlage aufzubauen, um sie nach kurzer Zeit wieder abbauen zu müssen, macht wenig Sinn. Primär ist die Eigenstromversorgung der Standorte das Ziel der Maßnahmen. Deshalb sollte immer eine passgenaue Anlage auf Basis der Verbrauchswerte installiert werden.

„Konkret ist es so, dass wir jetzt eine Liste haben, die wir abarbeiten. Wir werden uns jeden der 87.000 Quadratmeter vor Ort anschauen.  Dann werden die Ingenieure auf Basis aller Daten eine Priorisierungsliste aufstellen.“ Im Mai kommenden Jahres soll der erste Entwurf der Liste fertig sein und dem Bauausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Schon jetzt ist aber klar, dass es feste Zielvorgaben gibt, an denen man sich ausrichtet. So sollen die als wesentlich eingestuften und damit primär zu errichtenden Photovoltaikanlagen bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden, die weiteren Anlagen bis zum Jahr 2029. Klar ist schon jetzt, dass man bei Anlagen, deren Betrieb sich erst über die gesamte Laufzeit gerechnet rentiert, zuerst einmal investieren muss. Und das nicht nur beim Bau, sondern auch bei der Planung. So rechnet Lutterbach nach dem derzeitigen Kenntnisstand mit einem Bedarf von rund vier Stellen (zwei Ingenieure, ein Architekt und eine Verwaltungskraft) für die Planung des massiven Solarausbaus bei der StädteRegion. 

Die beiden nächsten Maßnahmen stehen unterdessen jetzt schon fest. Zum einen wird im Zuge des Erweiterungsbaus der Regenbogenschule in Stolberg eine Solaranlage auf dem Dach errichtet, zum anderen eine weitere auf dem Dach des Berufskollegs Eschweiler. „Hier wären wir eigentlich schon jetzt in der Umsetzung. Im Frühsommer lagen uns schon die Angebote der Ausschreibung vor, doch wir haben diese Projekte nach der Hochwasserkatastrophe zunächst einmal verschoben“, sagt Lutterbach. Vorrangig sind an der Schule, die sich die Mitglieder des Bauausschusses vor der Sitzung übrigens noch vor Ort angeschaut haben, jetzt andere Arbeiten. Kern ist, den Schulbetrieb möglichst schnell wieder in vollem Umfang zu ermöglichen. „Zudem muss erst die komplette Elektroinstallation wieder funktionieren, ehe wir auf das Dach eine PV-Anlage setzen können.“ Das soll aber – genau wie an der Regenbogenschule – spätestens 2023 dann der Fall sein. Beide Anlagen – das wurde durch den einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses jetzt schon klar – werden sicher nicht die letzten auf städteregionalen Gebäuden bleiben.

Die letztendliche Entscheidung über das Thema erfolgt in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 02. Dezember.


Nach der Flut: Hauptausschuss erhöht Fördermittel für Solaranlagen und Gebäudesanierung

17.9.2021: Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass die Stadt Aachen für Betroffene der Flutkatastrophe die Förderquote aus den Programmen „Solaranlagen“ und „energetische Gebäudesanierung“ um jeweils 50 Prozent gegenüber den üblichen Fördersätzen anhebt.

So sollen Eigentümer*innen, die nachweislich einen Schaden von mindestens 10.000 Euro erlitten haben, die notwendigen Arbeiten an ihren Gebäuden mit energieeinsparenden Maßnahmen, der Installation von Solaranlagen und der Umstellung ihrer Heizsysteme auf erneuerbare Energien verknüpfen können.

Die Anträge auf Sonderförderung aus den beiden Förderprogrammen der Stadt können bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Aachener Sonderförderung ist so gestaltet, dass Doppelförderungen oder Überschneidungen mit anderen „Entschädigungstöpfen“ vermieden werden.

Die städtischen Förderprogramme wurden im März und Mai 2021 verabschiedet. Sie können von allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt genutzt werden und sind in diesem Jahr mit Mitteln in Höhe von jeweils einer Million Euro ausgestattet. Die Steigerung der Zahl an energetisch sanierten Gebäuden und an Solaranlagen sind Teil der städtischen Klimaschutzstrategie. Die Förderprogramme sind daher im Maßnahmenplan des integrierten Klimaschutzkonzepts enthalten.

Weitere Informationen: www.aachen.de/solar oder www.aachen.de/altbau

Die Stadt Aachen unterstützt klimafreundliche Investitionen

Die Stadt Aachen unterstützt klimafreundliche Investitionen aktuell mit einem Solarförderprogramm für mehr Sonnenenergie in Aachen und mit einem Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude. Beide Programme sind Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts und leisten einen wichtigen lokalen Beitrag für den globalen Klimaschutz. Bei einer Pressekonferenz an einem City-Light-Poster der Solarkampagne „Öcher Solar Offensive“ berichteten Umweltdezernent Dr. Markus Kremer und die drei Klimaschutzmanager*innen der Stadt Aachen über den aktuellen Stand der Förderprogramme.

Nachdem im Juni 2019 der Klimanotstand ausgerufen wurde, hat die Stadt Aachen ein Integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet. Dieses umfasst unter anderem zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen Energieversorgung, Mobilität und Gebäudesanierung. Sie sollen den Weg zur klimaneutralen Stadt im Jahr 2030 ebnen.

„Wir möchten ab 2030 klimaneutral sein. Dafür müssen wir jetzt handeln.“, sagt Dr. Markus Kremer, Beigeordneter des Dezernats für Personal, Organisation, Stadtbetrieb, Feuerwehr und Umwelt. „Im Integrierten Klimaschutzkonzept ist das kommunale Maßnahmenpaket bis ins Jahr 2025 dargestellt. Zur Umsetzung der Maßnahmen im IKSK stehen im Jahr 2021 über 5,3 Millionen Euro im städtischen Haushalt bereit. Bis 2025 steigt das jährliche Budget an, so dass zur Umsetzung des gesamten Fünf-Jahres-Maßnahmenplans rund 80,7 Millionen Euro vorgesehen sind. Die Klimaschutzziele können wir aber nur gemeinsam erreichen. Daher unterstützen wir durch die Förderprogramme Bürger*innen und Gewerbe finanziell bei klimafreundlichen Veränderungen an ihren Gebäuden.“

Förderprogramme für mehr Klimaschutz: Solaranlagen und energiesparende Maßnahmen in Gebäuden
Grafik: Stadt Aachen

Die Stadt stellt im Jahr 2021 jeweils 1 Million Euro in den beiden Förderprogrammen bereit. In den kommenden Jahren werden die Fördermittel nochmal deutlich aufgestockt werden. Insgesamt 22 Millionen Euro sind in den nächsten fünf Jahren als Fördermittel im städtischen Haushalt eingeplant.

„Die Stadt selbst geht mit gutem Beispiel voran: Sie investiert in den nächsten Jahren massiv in die Sanierung eigener Liegenschaften und die Umstellung der Energieversorgung. Dazu zählen zum Beispiel allein 28 Millionen Euro (2021-2024) für die Sanierung städtischer Wohngebäude, 22 Millionen Euro (2021-2024) für Schulsanierungen und weitere 12 Millionen Euro (2021-2024) für die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude“, betont Dr. Kremer.

Das Solarförderprogramm

Das Solarförderprogramm wurde im August 2020 im Rat beschlossen und unterstützt Privatleute und Betriebe finanziell bei der Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie bei der Anschaffung von Balkonmodulen und bei der Aufrüstung von Altanlagen. Das Solarförderprogramm umfasst 7,9 Prozent an der erforderlichen Kohlendioxid (CO2)-Minderung von rund 769.000 Tonnen in den kommenden zehn Jahren bis ins Jahr 2030. Das Potenzial für Solarenergie ist in Aachen definitiv vorhanden: Laut Solardachkataster steht eine Fläche von 490 Fußballfeldern (245 Hektar) theoretisch für Solaranlagen zur Verfügung. Damit ließe sich der Strombedarf aller Haushalte in der Stadt Aachen decken (394 Gigawattstunden (GWh) für 149.000 Haushalte).

Klimaschutzmanager Jochen Lowis blickt zufrieden auf die Antragsstellungen seit Januar zurück: „In diesem Jahr wurden bisher 160 Anlagen gefördert, im letzten Jahr seit Start der Förderung, also von September bis Dezember 148 Anlagen. Das Budget ist aber bei weitem noch nicht erschöpft und wir hoffen, dass noch viele weitere Hausbesitzer*innen die Solarförderung nutzen werden.“ Informationen, Beratungsangebote und Antragsunterlagen finden Interessierte auf folgender Internetseite: www.aachen.de/solar .

Das Förderprogramm zur Gebäudesanierung

Das Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude umfasst ein Minderungspotenzial von bis zu 9,4 Prozent am CO2-Reduktionsziel. „Dies unterstreicht den hohen Stellenwert der Gebäudesanierung im kommunalen Klimaschutz“, sagt Bastian Peukert, Klimaschutzmanager bei der Stadt Aachen. „Beispielsweise kann eine Dämmung der Gebäudewand den Heizbedarf eines Gebäudes deutlich reduzieren und dadurch viel CO2 eingespart werden.“

Das Förderprogramm ist sehr umfassend: Zum einen werden Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert, wie beispielsweise die Dämmung der Außenwand oder der Austausch von Fenstern. Zum anderen sind Maßnahmen an der Gebäudetechnik und der Austausch alter Öl- und Gas-Heizkessel förderfähig. Zudem gibt es attraktive Boni für den Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe und bei bestimmten Kombinationen. Die Förderrichtlinie, weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.aachen.de/altbau.

Wichtig ist es, dass alle Bürger*innen beim Klimaschutz mitmachen und über die Förderprogramme informiert sind: „Daher wird das Solarförderprogramm mit der Kampagne „Öcher Solar Offensive“ begleitet, die seit März 2021 in Aachen zu sehen ist“, sagt Dr. Daniela Meister, Klimaschutzmanagerin bei der Stadt Aachen.

Außerdem nimmt Aachen am Wattbewerb teil, einem Städtewettbewerb, der den Photovoltaik-Zubau vergleicht und beschleunigen will. Aachen ist aktuell in der Kategorie „Großstädte ab 100.000 Einwohnern“ in den Top 10. Umweltdezernent Kremer und die drei Klimaschutzmanager*innen drücken der Stadt Aachen die Daumen für eine weiterhin gute Platzierung im Wattbewerb.


„Öcher Solar Offensive“: Privatleute und Betriebe sollen Solaranlagen auf ihren Dächern installieren

  • Die Stadt hat heute ihre Solarkampagne „Öcher Solar Offensive“ gestartet. Plakate und andere Werbemittel werden demnächst in Aachen zu sehen und zu finden sein.
  • Die Kampagne zielt darauf ab, Privatleute und Betriebe zu motivieren, auf den Dächern ihrer Häuser oder Firmen Photovoltaik- oder solarthermische Anlage zu installieren.
  • Wer mitmachen möchte, kann auf Fördermittel und Beratungsangebote zurückgreifen.

Stadt Aachen startet Solarkampagne „Öcher Solar Offensive“

29.3.2021: Die Stadt Aachen startet heute ihre Solarkampagne „Öcher Solar Offensive“. Sie zielt darauf ab, möglichst viele private und gewerbliche Hauseigentümer*innen zu motivieren, eine Photovoltaik- oder solarthermische Anlage auf ihrem Dach zu installieren. Fördermittel und Beratungsangebote werden ebenfalls von der Stadt zur Verfügung gestellt. Gemeinsam können Stadtverwaltung, Unternehmen und Bürger*innen somit einen großen Beitrag für den Klimaschutz leisten.
Im Juni 2019 hat die Stadt Aachen den Klimanotstand ausgerufen und im anschließend erarbeiteten Klimaschutzkonzept einen der Schwerpunkte – neben Gebäudesanierung und klimafreundlicher Mobilität – auf die Nutzung erneuerbarer Energien gesetzt. „Wir haben beschlossen, ab 2030 klimaneutral zu handeln. Dazu brauchen wir die Nutzung von Sonnenenergie, wo immer es möglich ist“, erklärt Klimaschutz- und Umweltdezernent Dr. Markus Kremer.

Stromverbrauch aller Aachener Haushalte könnte komplett mit Solarenergie gedeckt werden

Klaus Meiners vom Fachbereich Klima und Umwelt appelliert daher an alle Aachener Bürger*innen, sich im Rahmen der Öcher Solar-Offensive zu informieren, ob das eigene Dach für Solaranlagen geeignet ist. Wer eine Anlage betreibt, leistet einen regionalen Beitrag für den globalen Klimaschutz.
Um den Ausbau von Solaranlagen zu fördern, stellt die Stadt Aachen Fördermittel für Photovoltaikanlagen und für Balkon-Steckermodule zur Stromerzeugung bereit. Auch für Anlagen zur solaren Warmwasserbereitung gibt es Zuschüsse. Die Förderkriterien sind unter www.aachen.de/solar beschrieben. Außerdem sind hier das Antragsformular, Informationen und Beratungsangebote zu finden. Die Kampagne zur „Öcher Solar Offensive“ wird sowohl in gedruckten als auch in digitalen Medien sichtbar sein, um möglichst alle Bürger*innen mitzunehmen. Die Stadtverwaltung geht mit gutem Beispiel voran: 52 Prozent des eigenen kommunalen Gesamtstromverbrauches von 24 Gigawattstunden (GWh) möchte die Stadt zukünftig durch Solarstrom aus 156 neuen Photovoltaik (PV)-Anlagen decken.

Spätestens 2030 soll Aachen klimaneutral sein

Der Ausbau der erneuerbaren Energien verfolgt ein übergeordnetes Ziel: „Spätestens 2030 soll Aachen klimaneutral sein, hat der Rat der Stadt Aachen am 22. Januar 2020 beschlossen. Und jedes Jahr sollen knapp 77.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) eingespart werden“, erklärt Maria Vankann, Klimaschutzbeauftragte der Stadt.
Das Potenzial für Sonnenenergie ist relativ hoch. Eine Fläche von 490 Fußballfeldern (245 Hektar) ist laut Solardachkataster theoretisch für die solare Nutzung von Sonnenenergie geeignet. Der Strombedarf aller Haushalte in der Stadt Aachen ließe sich also komplett mit PV-Anlagen auf Öcher Dächern decken (394 GWh für 149.000 Haushalte).
Ein Viertel dieses Potenzials möchte die Stadt bis zum Jahr 2030 realisiert sehen und stellt entsprechende Fördermittel für Anlagen bereit. Rund 6.500 Tonnen Kohlendioxid (gut acht Prozent des jährlichen CO2-Reduktionsziels) sollen so jedes Jahr vermieden werden.


Stadtrat beschließt ein Förderprogramm für Solaranlagen

Der Rat der Stadt Aachen hat am 26. Augst 2020 ein eigenes städtisches Programm zur Förderung von Solaranlagen beschlossen. Sowohl für Photovoltaik (PV)-Anlagen als auch für solarthermische Anlagen werden bei einer Neuinstallation Zuschüsse gewährt. Die Förderung unterstützt private und gewerbliche Antragsteller mit Gebäuden in der Stadt Aachen.

Der Förderbetrag, den die Stadt Aachen  für Dach- oder Fassadenkollektoren von PV-Anlagen gewährt,  ist abhängig von der Leistung der Anlage. Für Anlagen von ein bis zwei Kilowattpeak (kWp) werden auf Antrag pauschal 500 Euro, für Anlagen über zwei bis fünf kWp 750 Euro und für solche über fünf bis zehn kWp 1000 Euro gewährt.

Für solarthermische Anlagen zur alleinigen Warmwasserbereitung werden pauschal 700 Euro gewährt, für Anlagen mit Heizungsunterstützung können Immobilieneigentümer 1000 Euro erhalten.

Wichtig für die Antragstellung ist folgender Aspekt: Es darf noch kein Auftrag an ein Handwerksunternehmen erteilt worden sein.

Die Beratungsstellen von altbau plus, Verbraucherzentrale und STAWAG geben Auskunft über das neue Förderprogramm. Details zu Förderbedingungen, das Antragsformular und Hinweise zu den Beratungsstellen finden Interessierte auf folgender Internetseite: www.aachen.de/solar.


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Freuen sich auf die Feier des Klimastadtvertrags am Büchel: Heiko Thomas, Beigeordneter der Stadt Aachen für Klima und Umwelt, Stadtbetrieb und Gebäude, Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und Klaus Meiners, Leiter des Fachbereichs Klima und Umwelt. © Stadt Aachen/Jane Kaimer


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