Flächennutzungsplan Aachen*2030

Vaalser Straße / Neuenhofer Weg: 1. Änderung des neuen FNP vorgesehen

8.2.2022: Damit an der Ecke Vaalser Straße / Neuenhofer Weg eine mehrgeschossige Parkpalette errichtet werden kann, soll ein bislang als Grünfläche dargestellter vorhandener Parkplatz des Sportplatzes am Neuenhofer Weg in die Darstellung einer gemischten Baufläche geändert werden. Hierfür ist die Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans (FNP) AACHEN*2030 notwendig. Der neue FNP ist vor wenigen Tagen am 27. Januar 2022 öffentlich bekanntgemacht worden. Damit ist er nun rechtswirksam und löst den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 ab. Die Beteiligung der Öffentlichkeit startet am Montag, 14. Februar, und läuft bis Dienstag, 15. März. Ort der Offenlage: Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400, jeweils montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr, mittwochs bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.
Durch die Erweiterung der Firma Abiomed entsteht zusätzlicher Stellplatzbedarf.

Dieser soll durch die Unterbauung und Aufstockung des ebenerdigen Parkplatzes der benachbarten Sportanlage am Neuenhofer Weg abgedeckt werden. Der Planungsausschuss hatte bereits 2020 diese Änderung zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung als Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplanes 1980 für den Bereich des Parkplatzes der städtischen Sportanlage Neuenhofer Weg beschlossen. Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren nun als Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 fortgesetzt.
Weitere Infos und Kontaktadressen finden Sie im Internet unter www.aachen.de/bauleitplanung. Dort können Sie auch den Newsletter „Bauleitplanung“ abonnieren, um stets über aktuelle Bebauungsplanverfahren der Stadt Aachen informiert zu werden.


Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg -, vormals Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen

4.2.2022: Der Planungsausschuss hat auf Empfehlung der Bezirksvertretung Laurensberg die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß §3 (2) Baugesetzbuch beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 14.02.2022 bis einschließlich 15.03.2022.

Ort der öffentlichen Auslegung: Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400;

Zeit: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Durch die Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN2030 soll zur baulichen Errichtung einer mehrgeschossigen Parkpalette die als Grünfläche dargestellte vorhandene Parkplatzfläche des Sportplatzes am Neuenhofer Weg in die Darstellung einer gemischten Baufläche geändert werden. Bereits 2020 wurde diese Änderung zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplanes 1980 für den Bereich des Parkplatzes der städtischen Sportanlage Neuenhofer Weg beschlossen. Mit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans AACHEN2030 am 27.01.2022 ist er nun rechtswirksam und löst den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 ab.
Vor diesem Hintergrund wird die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 als Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 fortgesetzt.

Der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht wurde in Passagen redaktionell geändert und ergänzt, darstellerische und inhaltlichen Änderung entsprechen dabei der damaligen Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980.

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Rechtskraft des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 für das Gebiet der Stadt Aachen

29.1.2022: Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 26. August 2020 den Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP) AACHEN*2030 gefasst. Anschließend wurde der FNP AACHEN*2030 der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

Die Genehmigung erfolgte am 24.02.2021 mit einigen Ausnahmen und Auflagen. Die Umsetzung der Ausnahmen und der Auflagen hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Abwägungsentscheidung des Rates vom 26.08.2020.  

Der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 wurde am 27.01.2022 öffentlich bekannt gemacht. Durch die Bekanntmachung ist der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 nun rechtswirksam und löst den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 ab.  

Der FNP AACHEN*2030 der Stadt Aachen liegt mit Begründung seit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung auf Dauer zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 3. Stock, Zimmer 355, aus.  
Informationen rund um den FNP AACHEN*2030 finden Sie auch im Internet unter www.aachen.de/flaechennutzungsplan.   

Der neue Flächennutzungsplan (FNP) Aachen*2030 stellt die zukünftige räumliche Entwicklung Aachens auf eine neue planerische Grundlage, da die planerischen Zielsetzungen und Annahmen des FNP 1980 weitgehend veraltet waren. Der Flächennutzungsplan legt den Rahmen für die langfristig beabsichtigte Siedlungs- und Freiraumentwicklung für die Gesamtstadt fest. Im Sinne einer vorbereitenden Bauleitplanung schafft er die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung). Er ist behördenverbindlich und nicht parzellenscharf.


Ein Meilenstein: Aachener Stadtrat beschließt den Flächennutzungsplan Aachen*2030

  • Gut zehn Jahre intensiver Arbeit liegen hinter Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft. Der neue Flächennutzungsplan (FNP) geht nun zur Genehmigung nach Köln zur Bezirksregierung. Anschließend löst er seinen bislang geltenden Vorgänger aus dem Jahr 1980 ab.
  • FNP-Neuaufstellung als Mammutaufgabe: ein fast 1600 Seiten dickes  Planwerk, über 1000 verschiedene Eingaben von mehreren tausend Personen im Beteiligungsprozess und unzählige politische Beratungen.
  • Der Flächennutzungsplan überträgt die Zukunftsperspektiven einer modernen und umweltgerechten Stadt in ein gesamtstädtisches räumliches Konzept.

30.8.2020: Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwochabend (26. August) den Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP) Aachen*2030 gefasst.

„Die Stadt Aachen hat die Mammutaufgabe Flächennutzungsplan Aachen*2030 gemeistert!“, sagte Oberbürgermeister Marcel Philipp. „Ich bin froh und stolz auf diesen Erfolg und bedanke mich bei allen Beteiligten für Engagement, Ausdauer und fachliche Expertise. Mein Dank gilt auch den politischen Vertreterinnen und Vertretern im Rat der Stadt Aachen und in den Bezirksvertretungen für die über Jahre zielführende Debatte und ihre finale Entscheidungskraft. Wir haben den Flächennutzungsplan und damit den ganzheitlichen Blick der Bauleitplanung auf die gesamte Stadt zeitgemäß und zukunftszugewandt aktualisiert und damit für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Aachen strategische Planungssicherheit für Jahrzehnte geschaffen. Ein Alleinstellungsmerkmal in Nordrhein-Westfalen, das Aachen in die Mitte des 21. Jahrhunderts katapultiert.“

Nach zehn Jahren intensiver Verwaltungsarbeit, nach umfangreichen Bürgerbeteiligungsprozessen und detaillierten politischen Beratungen ist somit das planerische Mammutwerk abgeschlossen worden. Der FNP kann nun der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt werden. Anschließend wird der Plan öffentlich bekannt gemacht und löst dann rechtswirksam den bislang noch geltenden Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 ab.

Ein herausragendes Stück Teamarbeit

Der Oberbürgermeister dankte in der Ratssitzung dem Team der Vorbereitenden Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen. Das Team hat mit Unterstützung von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen mit hohem Sachverstand, mit viel Ausdauer und Bereitschaft zum stetigen Dialog dafür gesorgt, dass die Stadt Aachen nun diesen wichtigen Meilenstein erreicht hat.

„Eine Stadt erstellt einen neuen Flächennutzungsplan nur alle paar Jahrzehnte. Es war eine wahre Mammutaufgabe. Wir sind als Stadt mit dem FNP Aachen*2030 nun strategisch gut aufgestellt, um die planerischen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft anzupacken“, sagte Natascha Rohde, die Leiterin der Abteilung Vorbereitenden Bauleitplanung. Sie dankte den vielen tausend Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Eingaben mit dazu beigetragen haben, das Planwerk voranzubringen, und natürlich auch der Politik, die viele schwierige Entscheidungen im Rahmen der Erstellung zu treffen hatte. Begleitet wurde der gesamte Prozess „Aachen*2030“ inklusive der FNP-Neuaufstellung vom Büro BKR aus Aachen.

Am 12. Juni 2008 beauftragte der Planungsausschuss die Stadtverwaltung, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans vorzubereiten. Seitdem sind unzählige politische Beratungen hierzu über die Bühne gegangen – in allen Stadtbezirken, regelmäßig in Sitzungen des Planungs- und des Umweltausschusses und natürlich im Stadtrat. Das Gesamtpaket kommt kraftvoll daher: Neben der Planzeichnung (Maßstab 1:20.000), die das gesamte Stadtgebiet umfasst, zählt das Werk fast 1600 Seiten.

Bereits bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2014 war das Interesse überwältigend groß. Die schriftlichen Anregungen füllten gut zehn Aktenordner. Es gingen rund 740 Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern sowie rund 60 Schreiben von den sogenannten Trägern öffentlicher Belange ein. In der abschließenden Offenlage 2019/2020 gab es noch einmal rund 300 Eingaben von Bürgerinnen, Bürgern und Bürgerinitiativen sowie 38 von Trägern öffentlicher Belange. Alle wurden von der Verwaltung gesichtet, geprüft und einer Abwägung unterzogen. „So viele Einwendungen gab es noch nie, so dass wir eine optimierte Vorgehensweiseentwickeln mussten, wie diese erfasst und anschließend systematisiert werden konnten“, erklärte Natascha Rohde.

Die Aufgaben des Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist ein behördenverbindlicher Plan, der als vorbereitender Bauleitplan an gesetzliche Vorgaben des Baugesetzbuches gebunden ist. Seine Aufgaben:

  • Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet,
  • Darstellung der sich daraus ergebenden Art der Bodennutzung,
  • Integrierte Gesamtschau kommunaler und behördlicher Fachplanungen im Stadtgebiet.

Die Art der Nutzungen wird in einem FNP in den Grundzügen dargestellt. Er ist nicht parzellenscharf. Hieraus kann kein direktes Baurecht abgeleitet werden. Dies erfolgt später in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen (der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung). Die Bebauungspläne müssen dabei aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Erst in einem Bebauungsplan wird später genau festgesetzt, wie die Flächen konkret genutzt werden dürfen. Dazu gehört zum Beispiel, in welcher Dichte gebaut werden darf, wie hoch die Gebäude sein dürfen, wie die Gebäudestellungen sind und wie breit die Straßen sein werden. Weil erst dann feststeht, was genau gebaut werden soll, können erst zu diesem Zeitpunkt die verkehrlichen Auswirkungen untersucht werden, und bestimmt werden, welcher Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Boden notwendig wird oder wie klimatische Anforderungen genau zu bewerten sind.

Der FNP ist ein Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung, wobei das „vorbereitende“ zugleich deutlich macht, dass damit kein starres, sondern ein dynamisches Planwerk entsteht. Der neue FNP gibt der städtebaulichen Entwicklung die Richtschnur vor und legt zugleich die Leitplanken fest für das kreative Weiterdenken und Weiterentwickeln der Stadt in den kommenden Jahrzehnten.

Neue Themenschwerpunkte

Der im Moment noch rechtskräftige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1980. Er ist seitdem immer wieder in einzelnen Teilbereichen mehr als 100 Mal rechtskräftig geändert worden. Seine Basisdaten, Prognosen und seine Ziele stammen aus den 1970er Jahren, als gerade die Gemeindegebietsreform mit zahlreichen Eingemeindungen durchgeführt wurde. Seit 1980 hat sich vieles geändert. Und die Aachener Stadtentwicklung steht heute vor neuen Aufgaben. Anders als vor 40 Jahren wurden im nun abgeschlossenen Prozess besonders die umweltbezogenen Zielvorstellungen, wie zum Beispiel der Freiraum-, Klima- und Bodenschutz oder auch der demografische Wandel in einem ganz anderen Maße berücksichtigt. Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung und die Bedarfe an Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen wurden hierfür neu ermittelt, Gesetzesänderungen und eine Vielzahl von Vorgaben mussten berücksichtigt werden. Schließlich erfolgt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans selbstverständlich auch in digitaler Form, um so auch technisch veränderten Anforderungen an eine erleichterte Fortschreibbarkeit des Plans Rechnung zu tragen.

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Foto: aachen50plus.de


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