StädteRegion Aachen: Land NRW lehnt Modellregion-Antrag der StädteRegion ab

Land NRW lehnt Modellregion-Antrag der StädteRegion ab. Bedauern, dass die avisierte Öffnung der Außengastronomie jetzt nicht möglich ist.

StädteRegion Aachen, 9.4.2021: Unter dem Titel „Control-Covid-Modell StädteRegion Aachen“ hatte die StädteRegion Aachen in Abstimmung mit allen regionsangehörigen Kommunen am Mittwoch (31.03.2021) die Genehmigung beim Land NRW beantragt, eine sogenannte „Modellregion“ zu werden. Konkret hatten die regionalen Akteure beantragt, im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs die Öffnung der Außengastronomie in allen zehn regionsangehörigen Kommunen vorzunehmen. Das Land hat diesen Antrag jedoch abgelehnt. „Das bedauern wir sehr, denn wir sind sicher, dass gerade durch diesen abgesicherten Öffnungsschritt die Bereitschaft der Bevölkerung, sich regelmäßigen Schnelltestungen zu unterziehen deutlich gesteigert worden wäre“, erklären hierzu übereinstimmend die Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen, Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier und der Sprecher der Bürgermeisterkonferenz und Baesweiler Bürgermeister Pierre Froesch.

Das Konzept sah vor, im Rahmen des Modellversuchs die Öffnung der Außengastronomie in den zehn regionsangehörigen Kommunen vorzunehmen. Es sollen allerdings ausschließlich Menschen bewirtet werden, die in der StädteRegion mit einem Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind. Dadurch sollten Wanderungsbewegungen vermieden werden. Für alle zu öffnenden Außenbereiche hätten durch das Gesundheitsamt genehmigte, strenge Hygienekonzepte vorliegen müssen. Zur Wahrnehmung der gastronomischen Angebote hätte man zudem einen tagesaktuellen negativen, bestätigten Corona-Schnelltest vorweisen müssen. Für alle Bereiche sollte zudem zur digitalen Nachverfolgung eine einheitliche App genutzt werden, die auch an SORMAS angebunden gewesen wäre und eine direkte Kontaktpersonenverfolgung ermöglicht hätte.


Modellregion: In der StädteRegion gilt ab heute die „Test-Option“

29.3.2021: Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen mit aktuell rund 200 Teststellen für die Bürgertestungen gegeben und wird laufend weiter ausgebaut.Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der „Test-Option“ Gebrauch zu machen. Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu ist mit dem Land NRW abgestimmt worden und zwischenzeitlich in Kraft getreten. Darin wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist. 

Ab dem heutigen Montag, 29.03.2021, greift damit die „Test-Option“. Mit einem von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), können dadurch die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen, usw.) aufrechterhalten werden. Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc.

Das Land NRW hat zwischenzeitlich klargestellt, dass ein Test ab dem Grundschulalter für Kinder benötigt wird. Wichtig: Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend! Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln. Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro.


27.3.2021: Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Aufgrund der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 121,6 (Stand: 26. März 2021) greift demnach auch in Nordrhein-Westfalen die bundesweit vereinbarte Notbremse. Für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 bedeutet das grundsätzlich, dass alle zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW am gestrigen Freitag, 26.03.2021 auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse“ nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen. Neben weiteren 30 Kreisen bzw. kreisfreien Städten in NRW weist auch die StädteRegion Aachen nach den Zahlen des Landeszentrums Gesundheit NRW eine Inzidenz von mehr als 100 (Freitag: 102,0) auf.

Die betroffenen Kommunen, also auch die StädteRegion Aachen, entscheiden nun in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten:

  1. strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder
  2. „Test-Option“. Bei der Test-Option können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen, Zoobesuche) beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher und Nutzer mit tagesaktuellem, bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest.

Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen durch die funktionierende Infrastruktur mit aktuell schon rund 200 Teststellen für die Bürgertestungen gegeben.

Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der Test-Option Gebrauch zu machen und noch am Freitagabend dazu den Entwurf einer Allgemeinverfügung erstellt und mit dem Land NRW abgestimmt. Das Gesundheitsministerium NRW hat diese Allgemeinverfügung umgehend genehmigt.

In der Allgemeinverfügung wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist

Damit ist jetzt schon klar, dass in der StädteRegion Aachen am kommenden Montag, 29.03.2021 die Test-Option gilt. Mit einem von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), können dadurch die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen, Zoobesuche etc.) aufrechterhalten werden.

Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc.


Testen, Öffnen und Nachverfolgen lautet die Devise.

200 Stellen für die Schnelltestungen vorhanden.

24.3.2021: Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in ausgewählten Regionen mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen  Lebens öffnen, um die  Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten zu untersuchen. So lautet der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion haben beschlossen, sich beim Land NRW für die Durchführung eines solchen Modellprojektes zu bewerben. Dabei soll in einem ersten Schritt versucht werden, dass zumindest die Öffnungsschritte umgesetzt werden, die in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März angekündigt worden waren. Dazu gehört die Öffnung der Außengastronomie, erweiterte Einkaufsmöglichkeiten in Geschäften, die Öffnung von Museen und Theatern und die Durchführung von bestimmten Veranstaltungen wie beispielsweise im Sport. Das alles allerdings immer unter strengen Hygieneauflagen und mit einem negativen Testergebnis vom selben Tag, dem sogenannten „Tagespass“. Bundesweit macht derzeit die baden-württembergische Kommune Tübingen als entsprechende Modellstadt bereits positive Schlagzeilen.

„Wir haben mittlerweile weit über 100 öffentliche Teststellen, Apotheken und Arztpraxen, die den Bürgertest anbieten. Zudem ist unser Gesundheitsamt an alle relevanten Programme, Apps und Tools angebunden, die auch die Kontaktpersonennachverfolgung optimieren“, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons, der darin beste Voraussetzungen für die Umsetzung eines Modellvorhabens sieht. „Wir nutzen bereits eine gemeinsame Software für die Testzentren und können daher schnell und unkompliziert mit dem Versuch starten“.

Konkrete Öffnungsschritte müssen natürlich mit der Landesregierung abgestimmt werden. Der Versuch soll zudem wissenschaftlich begleitet werden. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich ein solches Vorgehen auf die Inzidenzzahlen auswirkt. „Der konkrete Inzidenzwert einer Kommune spielt nicht die entscheidende Rolle“, so Ziemons, „vielmehr kommt es darauf an, ob wir durch digitale Tools das Geschehen besser in den Griff bekommen und eine bessere Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Schutzmaßnahmen erreichen können“.

Zentrale   Bedingungen  der Bund-Länder-Beschlüsse sind   lückenlose   negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Falle des Misserfolgs. Das Landeskabinett hat diesen Punkt in seine Beschlüsse übernommen und die zuständigen Ministerien beauftragt, eine Strategie für NRW zu entwickeln, um solche Projekte umzusetzen.


Städteregion Aachen bewirbt sich als Corona-Modellregion – Gemeinsames Statement der Eschweiler Bürgermeisterin Nadine Leonhardt und des Stolberger Bürgermeisters Patrick Haas

24.3.2021: „Wir begrüßen sehr, dass unser gestriger Vorstoß von der StädteRegion Aachen positiv aufgenommen worden ist: Die StädteRegion Aachen hat soeben mitgeteilt, sich beim Land als Corona-Modellregion bewerben zu wollen. Das würde bedeuten, dass wir ähnlich wie die Stadt Tübingen mit einer umfassenden Teststrategie Öffnungsschritte umsetzen. Dazu könnten und sollten beispielsweise die Öffnung der Außengastronomie, Einkaufsmöglichkeiten in Geschäften, die Öffnung von Museen und Theatern und die Durchführung von bestimmten Veranstaltungen wie zum Beispiel Sportveranstaltungen gehören.
Wie wir gestern schon zugesagt haben, unterstützen die Städte Eschweiler und Stolberg die StädteRegion bei dieser Bewerbung mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Wir sind überzeugt, dass wir angesichts der inzwischen weit über 100 öffentlichen Teststellen in der StädteRegion und der sehr guten Ausstattung des Gesundheitsamtes bei der Kontaktpersonennachverfolgung alle Voraussetzungen erfüllen, um als Modellregion erfolgreich zu sein. So können wir den Menschen ohne erhöhte Ansteckungsgefahr einen festgelegten Öffnungsplan präsentieren und mehr Freiheiten ermöglichen.“


Mehr Freiheiten ermöglichen: Eschweiler und Stolberg regen an, dass die StädteRegion „Corona-Modellregion“ wird

23.3.2021: Das Hin und Her zwischen sinkenden und steigenden Inzidenz- und Infiziertenzahlen sowie das Hin und Her bei Öffnungen müssen durch langfristige Konzepte ersetzt werden. Es werden jetzt Perspektiven für die Gastronomie, den Einzelhandel, die Wirtschaft und die Menschen insgesamt gebraucht!
Die Stadt Eschweiler und die Kupferstadt Stolberg regen an, dass sich die StädteRegion Aachen als Modellregion für einen neuen Ansatz bei der Regelung von Maßnahmen der Coronaschutzverordnung beim Land NRW bewirbt.
Ziel ist es, durch eine Kombination von Testkapazitäten und Softwareunterstützung einige Maßnahmen in der StädteRegion so anzupassen, dass für zertifiziert getestete Menschen mehr Freiheiten ermöglicht werden können. Vorbild kann das „Tübinger Modell“ sein. Die Stadt Tübingen ermöglicht durch einen erheblichen Ausbau der Testkapazitäten wieder die Öffnung bisher geschlossener Einrichtungen.
„Das in unseren Testzentren und mobilen Teststationen angewendete Testverfahren kann mit hoher Sicherheit nachweisen, ob jemand zum Testzeitpunkt mit Covid-19 infiziert ist. Auf Grundlage dieser Sicherheit halten wir es mit guten Testkonzepten für möglich, Maßnahmen für kürzlich getestete Menschen zu lockern und wieder mehr Freiheiten zu ermöglichen. Die Stadt Tübingen zeigt, dass dieses Modell funktioniert. Wir unterstützen die StädteRegion Aachen deshalb dabei, eine solche Modellregion zu werden,“ erklären die Eschweiler Bürgermeisterin Nadine Leonhardt und Stolbergs Bürgermeister Patrick Haas ihre Pläne.


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Foto: Stadt Stolberg


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