Einrichtung Bürger*innenrat in Aachen

Rat der Stadt Aachen beschließt Einrichtung eines Bürger*innenrats

  • Der Bürger*innenrat berät ein- bis zweimal jährlich komplexere Themen von gesamtstädtischer Bedeutung.
  • Er besteht aus repräsentativ ausgewählten Einwohner*innen Aachens.
  • Der erste Aachener Bürger*innenrat wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023 stattfinden.

31.3.2022: In seiner Sitzung vom 30. März hat der Rat der Stadt Aachen mit großer Mehrheit beschlossen, als neues Gremium einen Bürger*innenrat für Aachen einzurichten. Repräsentativ, niederschwellig und gesamtstädtisch soll er sein, für Transparenz und Akzeptanz in der Bürgerschaft sorgen und wirkungsorientiert sein, so der Anspruch und der Ansatz des Konzeptes, das Politik, Verwaltung und die Initiative Bürgerrat für Aachen gemeinsam erarbeitet haben. Die erste Sitzung des Bürger*innenrates soll in der ersten Jahreshälfte 2023 stattfinden.

Repräsentativ ausgewählte Einwohner*innen beraten komplexere Themen

Der Bürger*innenrat besteht aus repräsentativ ausgewählten Einwohner*innen Aachens und berät ein- bis zweimal jährlich (jeweils neu zusammengesetzt) in mehrtägigen Versammlungen komplexere Themen mit mittelfristigem Zeithorizont und von gesamtstädtischer Bedeutung. Unabhängige Expert*innen arbeiten die Themen auf und eine externe Moderation stellt die größtmögliche Transparenz des Verfahrens sicher. Die Verwaltung begleitet mit ihrer Expertise den gesamten Prozess. Ein Bürger*innensekretariat trägt Sorge dafür, dass die jeweiligen Fachdienststellen der Stadt einbezogen werden.
„Das ist ein großer Schritt für Aachen. ‚Geloste Bürger*innen‘ beraten nun wichtige Themen für die Stadt. Daraus werden gemeinsam mit der Politik neue Lösungen entwickelt und in die Umsetzung gebracht“, so Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen, die krankheitsbedingt nicht an der Ratssitzung teilnehmen konnte, sich aber „auf diese institutionalisierte Form des Bürger*innendialog“ freut.

Verantwortungsvolle Beschäftigung jenseits von Betroffenheitsbeteiligung

Entscheidungsprozesse stärker repräsentativ zu machen, neue Beteiligungsgruppen zu finden und zu einer intensiven, verantwortungsvollen Beschäftigung mit gesamtstädtischen Themen jenseits von Betroffenheitsbeteiligung zu kommen, das sind zentrale Werte und Ziele des Bürger*innenrates.
Eine Projektgruppe hat schon im letzten Jahr erste wichtige Eckpunkte und Voraussetzungen definiert und sie am 11.05.2021 in einer Sitzung des Bürgerforums beraten. Das Bürgerforum hat daraufhin die Einrichtung eines Bürgerrates für die Stadt Aachen einstimmig empfohlen.

Zusammensetzung und Organisation

Der Aachener Bürger*innenrat soll je Versammlung 56 Mitglieder umfassen, welche die 14 Aachener Sozialräume abbilden und den Querschnitt der Bevölkerung widerspiegeln. Dabei wird besonders Wert darauf gelegt, auch Menschen zu erreichen, die an den klassischen Beteiligungs- und Dialogformaten nicht teilnehmen. Aus einer Zufallsstichprobe von 1.000 Personen erfolgt eine repräsentative Zusammensetzung nach den Kriterien Alter (ab dem 16. Lebensjahr, Einteilung in drei Cluster), Geschlecht und Bildungsstand und eine Personenauswahl im Losverfahren. Dabei soll jeder Sozialraum mit mindestens zwei Personen vertreten sein.
Der Bürger*innenrat behandelt Themen, die Angelegenheiten der Gemeinde betreffen und von den kommunalpolitischen Gremien entschieden werden können. Die Themen des Bürgerrates werden partizipativ eingebracht. Folgende Gruppierungen können Themenvorschläge einreichen: Einwohner*innen mit einem Quorum von 125 Unterschriften, ein vorheriger Bürger*innenrat mit einem Mehrheitsbeschluss, die Fraktionen im Rat der Stadt Aachen und die Dezernate der Stadtverwaltung. Die Themenvorschläge werden zunächst im Begleitgremium Bürger*innenrat beraten. Die Empfehlung wird in die nächste Sitzung des Bürgerforums zur Beratung eingebracht. Das Bürgerforum bestimmt im Anschluss an die Beratung das Thema des Bürger*innenrates per Mehrheitsbeschluss.
Ein Begleitgremium bereitet für den Bürger*innenrat die Themenauswahl vor und wählt die Expert*innen und Moderator*innen aus, es bestimmt Setting und Inhalte, begleitet den Bürger*innenrat und berät bei der Umsetzung der Empfehlungen. Das Ergebnis der Beratung des Bürger*innenrates wird in einem Bürger*innengutachten dokumentiert und letztlich dem Rat der Stadt Aachen zur Aussprache und Entscheidung vorgelegt.

Aufgrund des experimentellen Charakters des Aachener Bürger*innenrates wird es eine Pilotphase für die Dauer von zwei aufeinanderfolgende Bürgerräten geben. Auf Basis dieser Erfahrungen soll das Konzept optimiert werden.


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Foto: aachen50plus.de


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