Urteil: Luftreinhalteplan Aachen
Für die Stadt Aachen ist das heute (8. Juni) vom Verwaltungsgericht Aachen verkündete Urteil enttäuschend. Zwar hat das Gericht nicht unumstößlich vorgegeben, ein Dieselfahrverbot in den Katalog des fortzuschreibenden Luftreinhalteplans aufzunehmen. Die bei der Fortschreibung zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts und die aufgezeigten Rahmenbedingungen geben aber eindeutig diesen Weg vor. Letztlich wird es kaum möglich …