Bundestagswahl am Sonntag, 24. September, in Aachen

Bundestagswahl am Sonntag, 24. September, in Aachen

So hat Aachen gewählt.

Die Ergebnisse aus Aachen am 24.09.2018 ab 18.00 Uhr. mehr…

 

Oberbürgermeister Marcel Philipp, Kreiswahlleiter für die Stadt Aachen, lädt alle interessierten Aachenerinnen und Aachener sowie Parteien und Press ein, am Tag der Bundestagswahl, Sonntag, 24. September, ab 18 Uhr im Krönungssaal des Aachener Rathauses den Eingang der Wahlergebnisse aus den einzelnen Stimmbezirken mit zu verfolgen. Bei der Bundestagswahl am 24. September bildet das Gebiet der Stadt Aachen einen Wahlkreis, den Wahlkreis 87 Aachen I. Der Eingang der ersten Ergebnisse aus den Stimmbezirken wird bereits gegen 18.30 Uhr erwartet. Die Stadt Aachen informiert über das Ergebnis der Bundestagswahl wie immer auch online im Internet auf der Homepage der Stadt unter aachen.de.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der so genannten Erststimme wird über das Direktmandat des Wahlkreises entschieden. Acht Direktkandidatinnen und -kandidaten stellen sich in Aachen zur Wahl. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Insgesamt sind in Aachen rund 177 000 Menschen wahlberechtigt. Die Tendenz zur Briefwahl ist auch bei der bevorstehenden Bundestagswahl weiter steigend. Bis Dienstagabend, 19. September, lagen im Bereich Wahlen der Stadt Aachen rund 53 100 Anträge für Briefwahlunterlagen vor. Damit ist auch die Zahl der Briefwähler bei der Landtagswahl im Mai dieses Jahres überschritten. Bei der letzten Bundestagswahl 2013 gab es insgesamt in Aachen 46.557 Briefwählerinnen und -wähler.

Briefwahlanträge können vor Ort im Bereich Wahlen im Verwaltungsgebäude Blücherplatz 43 noch bis Freitag, 22. September, 18 Uhr, gestellt werden. Briefwahlunterlagen, die bis zum Wahlsonntag, 24. September, 18 Uhr im Briefkasten am Blücherplatz eingehen, finden noch Berücksichtigung bei der Stimmenauszählung.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, die Unterlagen aber bislang noch nicht angekommen sind, sollte sich schnellstmöglich mit dem Bereich Wahlen in Verbindung setzen, denn eine Neuausstellung ist zeitlich nur begrenzt möglich. Gemäß der Bundeswahlordnung darf ein neuer Wahlschein nur bis Samstag, 12 Uhr, ausgestellt werden. In ganz wenigen, besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, ist ein Antrag noch bis Sonntag, 15 Uhr, möglich.

Bis Freitag, 22. September, 18 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort im Blücherplatz 43, hier 1. Etage, Zimmer 117-121 sowie in den Bezirksämtern durchzuführen. Dies ist auch dann möglich, wenn man zuvor Briefwahlunterlagen beantragt hat, diese aber nicht angekommen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen nach glaubhafter Versicherung, dass die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, neue Briefwahlunterlagen aus und erklären den bisherigen Wahlschein für ungültig, so dass man seine Stimme sofort abgeben kann. Eine telefonische Neu-Beantragung ist allerdings nicht möglich! Nicht möglich ist auch, am Wahlsonntag seine Stimme direkt im Wahllokal abzugeben, wenn man zuvor Briefwahlunterlagen beantragt hat, diese aber nicht angekommen sind. Mit dem Antrag erhält man gleichzeitig einen so genannten Sperrvermerk im Wählerverzeichnis, damit sichergestellt ist, dass keine Stimmen doppelt abgegeben werden können.

 

Sonderregelungen gibt es auch für diejenigen, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies der Fall, so kann die Eintragung ins Wählerverzeichnis am Wahlsonntag bis 15 Uhr aber nur noch dann nachgeholt werden, wenn der Wahlberechtigte nachweist, dass er die Frist zur Eintragung ins Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist, 3. bzw. 8. September, unverschuldet versäumt hat.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Wahlen sind morgen, Donnerstag, von 8 bis 15 Uhr, am Freitag sogar von 8 – 18 Uhr erreichbar, telefonisch auch unter Aachen 432 1609 oder per Mail unter der Adresse wahlen@mail.aachen.de .

 

Grafik: pixabay.com