Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Wahlscheine und Briefwahlunterlagen online anfordern
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Infos zur Kandidatur, Wahlkreisen und Briefwahlunterlagen in der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen.
- Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Wahlscheine und Briefwahlunterlagen online anfordern
- Bundestagswahl 2021
- Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017, in Aachen
Briefwahl zur Bundestagswahl in Eschweiler
31.1.2025: Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Rund 44.000 Wahlberechtigte sind am Wahltag allein in Eschweiler aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
Wie bereits bei den letzten Wahlen bietet das Wahlamt der Stadt Eschweiler den Wahlberechtigten auch für die Bundestagswahl 2025 die Möglichkeit, die Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Hierzu wird bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, auf der Startseite der städtischen Homepage (www.eschweiler.de) ein entsprechender Link eingestellt, über den dieser Service abgerufen werden kann.
Der Nutzer wird ausführlich informiert und einfach und verständlich durch das Antragsverfahren geführt. Hierzu benötigt der Wahlberechtigte nur ein paar Minuten Zeit, um die benötigten Daten in den Online-Antrag einzutragen und diesen verschlüsselt zu übersenden. Die Daten stehen nach der Eingabe sofort online beim Wahlamt bereit und werden dort bearbeitet.
Neben der Beantragung über die städtische Homepage können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen auch per E-Mail anfordern. Sie müssen hierzu in der E-Mail ihren Vor- und Zunamen, ihr Geburtsdatum sowie ihre Anschrift angeben. Diese E-Mail bitte ausschließlich an: wahlamt@eschweiler.de senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine telefonische Beantragung nicht möglich ist!
Information zum Versand von Wahlbenachrichtigungsschreiben:
Zurzeit erfolgt der Versand der Wahlbenachrichtigungen über ein externes Unternehmen. Diese Schreiben werden an Wahlberechtigte verschickt, unabhängig davon, ob sie bereits in den vergangenen Tagen Briefwahlunterlagen beantragt haben. Falls also bereits Briefwahlunterlagen beantragt worden sind und eine Wahlbenachrichtigung eingeht, liegt kein Fehler vor! Eine Kontaktaufnahme zum Wahlamt ist also nicht erforderlich!
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel und damit voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zugestellt. Sollten sie danach nicht innerhalb der nächsten vier bis fünf Tage bei den Bürgerinnen und Bürgern eingehen, werden diese gebeten, sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.
Des Weiteren besteht bereits ab Montag, 10. Februar 2025, die Möglichkeit, direkt im Wahlamt vor Ort zu wählen. Hierzu hat die Stadt Eschweiler im Erdgeschoss des Rathauses (Johannes-Rau-Platz 1), Raum 8, Wahlbüros für die Briefwahl eingerichtet. Zur Wahl vor Ort wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt.
Das Briefwahlbüro ist ab dem 10. Februar 2025 wie folgt geöffnet:
Montag bis Mittwoch: 8.30 – 15.30 Uhr Donnerstag: 8.30 – 17.45 Uhr Freitag: 8.30 – 12 Uhr Für weitere Fragen stehen die Mitarbeitenden des Wahlamtes unter den Telefonnummern 71-755, -756, -757, -758 und -406 gerne zur Verfügung.
Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 087 – Aachen II: Zulassung der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl
StädteRegion Aachen. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung (24. Januar) sieben Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 87 – Aachen II zur Bundestagswahl am 23. Februar einstimmig zugelassen: Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass die Landesliste NRW der jeweils einreichenden Partei zugelassen wird.
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) – Moll, Claudia, Altenpflegerin, Eschweiler
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) – dos Santos-Wintz, Catarina, Rechtsanwältin, Mitglied des Bundestages, Eschweiler
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) – Kysil, Anna, Tourismusmanagerin, Aachen
- Freie Demokratische Partei (FDP) – Pütz, Natalie (Künstlername: „Stercken“), Opernsängerin, Stolberg
- Die Linke (Die Linke) – Müller, Florian, Inklusionsbegleiter, Herzogenrath
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) – Wollermann, Andreas, Unternehmensberater, Eschweiler
- Volt Deutschland (Volt) – Verkooyen, Marcel, Softwareberater, Herzogenrath
Kreisdirektorin Birgit Nolte gab als Kreiswahlleiterin für die Bundestagswahl in der Sitzung bekannt, dass diese sieben Vorschläge form- und fristgerecht vorgelegt wurden.
Die Kreiswahlvorschläge der Alternative für Deutschland (AFD) und Für ein Deutschland ohne Notstände sind zwar auch fristgerecht vorgelegt worden, erfüllen jedoch nicht die für ihre Zulassung erforderlichen gesetzlichen Anforderungen der Bundeswahlordnung. Diese wurden deshalb vom Ausschuss einstimmig zurückgewiesen.
Der Kreiswahlvorschlag der Alternative für Deutschland, Markus Matzerath aus Alsdorf, erfüllt die formellen Voraussetzungen nicht, weil er in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung für die Wahlkreise 86 – Aachen I und 87 – Aachen II gewählt wurde. Die Wahl der jeweiligen Kandidaten hätte jedoch in separater Abstimmung von den zum Zeitpunkt der Versammlung im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigten Mitgliedern erfolgen müssen. Dementsprechend hätten über den Wahlvorschlag für den Wahlkreis 87 – Aachen II ausschließlich die in diesem Wahlkreis wahlberechtigten Mitglieder abstimmen dürfen. Dies konnte trotz Nachfrage nicht nachgewiesen werden.
Der Kreiswahlvorschlag Für ein Deutschland ohne Notstände, Wilhelm Reiß aus Herzogenrath, erfüllt die formellen Voraussetzungen nicht, da statt der erforderlichen 200 Unterstützungsunterschriften nur 131 Unterschriften die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses kann binnen drei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Landeswahlausschuss eingelegt werden. Beschwerdeberechtigt sind die Vertrauensperson des Kreiswahlvorschlages, die Bundeswahlleiterin und die Kreiswahlleiterin.
Da es sich bei der Bundestagswahl 2025 um die erste Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform handelt, wird an dieser Stelle auf die Internetseite der Bunderegierung www.bundesregierung.de hingewiesen. Dort wird erläutert, wie die Erst- und Zweitstimmen die Sitzverteilung im zukünftigen Parlament bestimmen und was sich mit der Reform noch geändert hat.
Bundestagswahl 2025 in Aachen: Briefwahl online beantragen
Kreiswahlausschuss: Zulassung der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl
24.1.2025: Der Kreiswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung (24. Januar) acht Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 86 Aachen I zur Bundestagswahl am 23. Februar einstimmig zugelassen: Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass die Landesliste NRW der jeweils einreichenden Partei zugelassen wird.
- Rhie, Ye-One; SPD
- Laschet, Armin; CDU
- Benner, Lukas; GRÜNE
- Willkomm, Katharina; FDP
- Dr. Fahl, Fabian; DIE LINKE
- Berndt, Nadine; FREIE WÄHLER
- Radermacher, Alexandra Karoline; VOLT
- Brenkfeld, Heinz Peter; BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen stellte als Kreiswahlleiterin für die Bundestagswahl in der Sitzung fest, dass diese acht Vorschläge form- und fristgerecht vorgelegt wurden.
Die Kreiswahlvorschläge der Parteien Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) und Alternative für Deutschland (AFD) sind fristgerecht vorgelegt worden, erfüllen jedoch nicht die für ihre Zulassung erforderlichen gesetzlichen Anforderungen der Bundeswahlordnung. Diese wurden einstimmig zurückgewiesen.
Der Kreiswahlvorschlag der Basisdemokratischen Partei Deutschland, Edzard Donatus Kamps, erfüllte die formellen Voraussetzungen nicht, da statt der erforderlichen 200 Unterstützungsunterschriften nur 55 Unterstützungsunterschriften eingereicht wurden.
Der Kreiswahlvorschlag der Alternative für Deutschland, Manuel Johannes Krauthausen, erfüllt die formellen Voraussetzungen nicht, weil er in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung für die Wahlkreise 86 Aachen I und 87 Aachen II gewählt wurde. Die Wahl der jeweiligen Kandidaten hätte jedoch in separater Abstimmung von den zum Zeitpunkt der Versammlung im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigten Mitgliedern erfolgen müssen. Dementsprechend hätten über den Wahlvorschlag für den Wahlkreis 86 Aachen I ausschließlich die in diesem Wahlkreis wahlberechtigten Mitglieder abstimmen dürfen. Dies konnte trotz Nachfrage nicht nachgewiesen werden.
Bundestagswahl 2025: jetzt schon Briefwahl beantragen
24.1.2025: Das städtische Wahlamt bittet wahlberechtigte Bürger*innen, die per Brief abstimmen möchten, bereits jetzt Briefwahlunterlagen zu beantragen. Unter aachen.de/bundestagswahl2025 findet man das online-Briefwahlportal. Dort können bis zum 19. Februar, 23.59 Uhr, Briefwahlanträge gestellt werden. Zusätzlich kann man Anträge formlos unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Adresse, des Geburtsdatums und der gegebenenfalls abweichenden Versandadresse per Email an wahlen@mail.aachen.de oder postalisch per Brief an das Wahlamt am Blücherplatz stellen. Das Wahlamt versendet die beantragten Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 10. Februar.
Ebenfalls voraussichtlich ab dem 10. Februar können Bürger*innen direkt vor Ort im Wahlamt am Blücherplatz oder in den jeweiligen Bezirksämtern wählen. Das Wahlamt ist dann mit erweiterten Öffnungszeiten montags bis freitags geöffnet.
7.1.2025: Ab kommendem Samstag, 11. Januar, können in Aachen wahlberechtigte Bürger*innen Briefwahl über das online-Briefwahlportal beantragen. Den Link zu dem Portal findet man unter aachen.de/bundestagswahl2025. Dort können bis zum 19. Februar, 23.59 Uhr, Briefwahlanträge gestellt werden. Wer bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dies formlos unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Adresse, des Geburtsdatums und der gegebenenfalls abweichenden Versandadresse per Email an wahlen@mail.aachen.de oder postalisch per Brief an das Wahlamt am Blücherplatz tun.
Wahlhelferinnen gesucht Das Wahlamt sucht noch Wahlhelferinnen für die eingerichteten Urnen- und Briefwahllokale. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen können vom Grundsatz her auch Wahlhelferin werden und sich so ehrenamtlich engagieren. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, wenn man sich als Wahlhelfer*in engagieren will. Sorgfältiges Arbeiten wird allerdings vorausgesetzt. Der Bereich Wahlen bietet auch Schulungen an, in denen Abläufe des Wahltages erklärt und Fragen beantwortet werden. Und: Auch Wünsche zum Einsatzort können in der Regel berücksichtigt werden.
Bei Fragen helfen die Kolleg*innen des Bereichs Wahlen am Blücherplatz 43 oder telefonisch unter der Rufnummer 0241-432 1625 beziehungsweise per Mail unter wahlhilfe@mail.aachen.de gerne weiter. Alle Infos findet man unter aachen.de/wahlhilfe.
Briefwahllokale
Für die Auszählung der Briefwahl hat die Stadt Aachen eine zentrale Lösung gefunden. Zur Bundestagswahl werden alle Briefwahllokale in der ehemaligen Alkuinrealschule untergebracht.
Bundestagswahl 2021
Die Stadt Aachen gehört zum Wahlkreis 86 (Aachen I).
Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 in Aachen siehe hier und hier
Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017, in Aachen
So hat Aachen gewählt.
20.9.2017: Die Ergebnisse aus Aachen am 24.09.2018 ab 18.00 Uhr. mehr…
Oberbürgermeister Marcel Philipp, Kreiswahlleiter für die Stadt Aachen, lädt alle interessierten Aachenerinnen und Aachener sowie Parteien und Press ein, am Tag der Bundestagswahl, Sonntag, 24. September, ab 18 Uhr im Krönungssaal des Aachener Rathauses den Eingang der Wahlergebnisse aus den einzelnen Stimmbezirken mit zu verfolgen. Bei der Bundestagswahl am 24. September bildet das Gebiet der Stadt Aachen einen Wahlkreis, den Wahlkreis 87 Aachen I. Der Eingang der ersten Ergebnisse aus den Stimmbezirken wird bereits gegen 18.30 Uhr erwartet. Die Stadt Aachen informiert über das Ergebnis der Bundestagswahl wie immer auch online im Internet auf der Homepage der Stadt unter aachen.de.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der so genannten Erststimme wird über das Direktmandat des Wahlkreises entschieden. Acht Direktkandidatinnen und -kandidaten stellen sich in Aachen zur Wahl. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Insgesamt sind in Aachen rund 177 000 Menschen wahlberechtigt. Die Tendenz zur Briefwahl ist auch bei der bevorstehenden Bundestagswahl weiter steigend. Bis Dienstagabend, 19. September, lagen im Bereich Wahlen der Stadt Aachen rund 53 100 Anträge für Briefwahlunterlagen vor. Damit ist auch die Zahl der Briefwähler bei der Landtagswahl im Mai dieses Jahres überschritten. Bei der letzten Bundestagswahl 2013 gab es insgesamt in Aachen 46.557 Briefwählerinnen und -wähler.
Briefwahlanträge können vor Ort im Bereich Wahlen im Verwaltungsgebäude Blücherplatz 43 noch bis Freitag, 22. September, 18 Uhr, gestellt werden. Briefwahlunterlagen, die bis zum Wahlsonntag, 24. September, 18 Uhr im Briefkasten am Blücherplatz eingehen, finden noch Berücksichtigung bei der Stimmenauszählung.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, die Unterlagen aber bislang noch nicht angekommen sind, sollte sich schnellstmöglich mit dem Bereich Wahlen in Verbindung setzen, denn eine Neuausstellung ist zeitlich nur begrenzt möglich. Gemäß der Bundeswahlordnung darf ein neuer Wahlschein nur bis Samstag, 12 Uhr, ausgestellt werden. In ganz wenigen, besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, ist ein Antrag noch bis Sonntag, 15 Uhr, möglich.
Bis Freitag, 22. September, 18 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort im Blücherplatz 43, hier 1. Etage, Zimmer 117-121 sowie in den Bezirksämtern durchzuführen. Dies ist auch dann möglich, wenn man zuvor Briefwahlunterlagen beantragt hat, diese aber nicht angekommen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen nach glaubhafter Versicherung, dass die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, neue Briefwahlunterlagen aus und erklären den bisherigen Wahlschein für ungültig, so dass man seine Stimme sofort abgeben kann. Eine telefonische Neu-Beantragung ist allerdings nicht möglich! Nicht möglich ist auch, am Wahlsonntag seine Stimme direkt im Wahllokal abzugeben, wenn man zuvor Briefwahlunterlagen beantragt hat, diese aber nicht angekommen sind. Mit dem Antrag erhält man gleichzeitig einen so genannten Sperrvermerk im Wählerverzeichnis, damit sichergestellt ist, dass keine Stimmen doppelt abgegeben werden können.
Sonderregelungen gibt es auch für diejenigen, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies der Fall, so kann die Eintragung ins Wählerverzeichnis am Wahlsonntag bis 15 Uhr aber nur noch dann nachgeholt werden, wenn der Wahlberechtigte nachweist, dass er die Frist zur Eintragung ins Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist, 3. bzw. 8. September, unverschuldet versäumt hat.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Wahlen sind morgen, Donnerstag, von 8 bis 15 Uhr, am Freitag sogar von 8 – 18 Uhr erreichbar, telefonisch auch unter Aachen 432 1609 oder per Mail unter der Adresse wahlen@mail.aachen.de .
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